Wie das Nachrichtenmagazin "Focus berichtet, empfahlen etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internet-Fahndern Mitte Juli, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz zu verfolgen. Nach ähnlichen "Leitfäden agieren laut "Focus" Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
"Laut der Richtlinie in NRW drohen sogenannten Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben", heißt es im "Focus". In den südlichen Bundesländern läge die Messlatte bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte agierten erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.