Raubzug ohne Strafe?

Raubzug ohne Strafe?

14. September 2007
von Börsenblatt
Unter dem Titel „Raubzug ohne Strafe?“ veranstaltet die Arbeitsgruppe Piraterie des Börsenvereins einen Workshop zur aktuellen Situation in der Piraterieverfolgung. Der Workshop will den Teilnehmern Möglichkeiten aufzeigen, gezielt Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren und gegen diese vorzugehen. Miriam Hofheinz berichtet in einem Live-Blog von der Veranstaltung.
11.00 Uhr Cornelia Waldenmaier und Anne-Kathrin Petsch begrüßen die Teilnehmer und stellen die Referenten vor. Frau Petsch stellt kurz den AK Piraterie vor, der auch gerne weitere Mitglieder aufnimmt und Verlage in Fragen der Piraterie gerne berät oder informiert. 11.10 Uhr Miriam Hofheinz ist im Pabel-Moewig Verlag in Rastatt für Lizenzen und Neue Medien im Bereich Perry Rhodan zuständig. Als Mitglied der Arbeitsgruppe Piraterie definiert sie kurz die Begriffe Piraterie und Wertigkeit von geistigem Eigentum. 11.20 Uhr Christian Sommer von der GVU spricht über Piraterie in der Games- und Filmbranche. Die GVU arbeitet weltweit mit entsprechenden Verbänden zusammen. Informationsaustausch ist das A und O. Piraterie ist ein internationales Problem und muss auch so bekämpft werden. Entstehung von Raubkopien: 1. Abgefilmte Bildquellen: in der Regel in englischer Sprache abgefilmt. 2. Hinzufügen der deutschen Tonspur: Dafür gibt es Newsgroups, die die Kopie deutschfähig machen 3. Verbreitung übers Internet oder mit professioneller Verpackung in den Handel Verbreitung von Raubkopien Bevor die Raubkopien ins "öffentliche" Internet gehen, befinden sich die Kopien in einer recht kleinen Gruppe (Top-Szene) von Raubkopieren, die das Material aufbereiten. Hier setzt die GVU unter anderem an. Diese kleine elitäre Gruppe von ca. 400 Menschen weltweit, ist sehr gut organisiert. Diese Menschen haben selten finanzielles Interesse an der Piraterie; ist eher eine Art Sport. Es geht um Anerkennung innerhalb der Gruppe. Nach der Top-Szene kommen die Filme in die P2P-Netzwerke wie z.B. eMule, Bittorrent etc. Es gibt aber auch FXP-Server und Sharehoster. FXP nennt man eine Homepage mit illegalen Inhalten, die aber nur für einen begrenzten Nutzerkreis (ca. 1000) mit Passwort zugänglich ist. Sharehoster sind Portale auf denen legale Inhalte (Urlaubsfotos etc.) aber auch illegale Inhalte hochgeladen werden können und mit einem Link verbreitet werden. Die GVU arbeitet regelmäßig mit der Staatsanwaltschaft zusammen und macht Hausdurchsuchungen. Die GVU übernimmt dabei die technische Auswertung des Materials, das bei Hausdurchsuchungen gefunden wird und ermittelt die Rechteinhaber. Bekämpfung: Release-Gruppen/Top-Szene gilt das Hauptaugenmerk. Durch Informanten und Recherche werden die Mitglieder aufgespürt. P2P/Tauschbörsen: dort werden die "First Seeder" gesucht, sprich die Leute, die die illegale Kopie in die Tauschbörse gebracht haben. Strategiemix gegen Raubkopien: - Rechtliche Verfolgung und Ermittlung (Strafrecht und Zivilrecht) - Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit sowei politische Aktivitäten - Technische Maßnahmen, Analysen - Legale Alternativen und neue Businessmodelle. Die GVU macht keine Massenverfahren. Die GVU sieht Abmahnugen nicht als "Geschäftsmodell". Es gibt immer noch kein Auskunftsrecht der Provider, sprich man kann die Verfolgung nicht über das Zivilrecht machen, sondern muss über die Polizei und Staatsanwaltschaft. Dadurch entsteht eine Überlastung der Staatsanwaltschaften. Das schädigt selbstverständlich das kooperative Klima zwischen Verband und Staatsanwaltschaft. Indirekte Dekriminialisierung durch Fokussierung auf Abmahnungen/Vergleiche und Einstellung von Verfahren. So kommt es tatsächlich oft dazu, dass es heisst: Raubzug ohne Strafe. Klasse statt Masse: GVU bekämft in erster Linie die Release Gruppen. Die Gruppen stellen die illegale Inhalte zur Verfügung, sie machen das illegeale Downloaden erst möglich. Hier geht es immer nur um eine Datei, die aber der Grund des Übels ist. 11.54 Uhr Applaus für Christian Sommer. Ein sehr interessanter Vortrag. Frage aus dem Publikum: Wurde schon mal ein Urteil über Raubkopierer verhängt? Herr Sommer: Die Urteile über Haftstrafen für Raubkopierer sind sehr überschaubar. Sehr effektiv sind Urteile über Sozialstunden, denn Geld ist meist von den Piraten nicht zu bekommen. Was den Piraten auch sehr weh tut, ist, dass bei einem Strafverfahren der Computer des Beklagten eingezogen wird. Für einen Internetpiraten sehr unangenehm. Frage aus dem Publikum: Gibt es Infomaterial für Schulen? Herr Sommer: Das macht eine eigene Organisation: Zukunft Kinomarketing. Die GVU arbeitet eng mit dieser Organisation zusammen. 12.00 Uhr Herr Clemens Rasch hat sich seit 2003 mit seiner Kanzlei auf Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet spezielaisiert. Zuvor war er Justiziar bei der IFPI (Dachverband der Musikindustrie) Titel des Vortrags: Strategien und Maßnahmen gegen Raubkopien und Online Piraterie von Musik in Deutschland. Die Musikindustrie liefert mit der CD seit 25 Jahren digitale Inhalte aus. Seit damals gibt es Piraterie. Zusammenhang von Illegalem Download Verhalten und CD Verkauf. Je mehr die Leute herunter laden (legal wie illegal), desto weniger CDs kaufen sie. Die Musikindustrie hat schon immer viel in Auflärungskampagnen investiert. Dadurch ist das Bewusstsein für Illegalität in der Bevölkerung sehr hoch. Jeder weiss, dass es illegal ist, aber viele tun es trotzdem. Schweren Herzens hat sich die Musikindustrie dazu entschlossen Endkunden zu verklagen, da dem Problem nicht anders beizukommen ist. Drei Säulen - Aufklärung (Kampagnen, School Tour mit Musikern etc.) - Abschräckung - Schadensersatzforderungen (Gelder werden in Aufklärungsarbeit investiert) ProMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mhH Sitz in Hamburg mit ca. 100 Miarbeiter ProMedia verfolgt alle Arten der Piraterie: klassische Piraterie wie auch Internetpiraterie. Unterstützt - wie auch die GVU - die Strafverfolgungsbehörden mit technischem Know-How. Rasch Rechtsanwälte Internationale Schnittstelle. Koodinieren Pirateriearbeit der IFPI. Daten und Fakten1995-2005 Wieviel Leute hören Musik? 221% Umsatzrückgang der Musikbranche: 35% 2003: 600 Mio illegale Downloads 2006: 374 Mio illegale Downloads 2006: 26 Mio legale Downloads Marke napster ist inzwischen ein legales Angebot. Prinzip napster (open-nap) gibt es immer noch: - alle freigegebenen Dateien werden auf einem zentralen Server indiziert - Server beantwortet Suchanfragen - Downloadverbindung über Server Gnutella - Suchanfragen werden von Knotenrechner weitergeleitet. - Download direkt vom User, der die schnellste und beste Internetverbindung hat (echtes P2P) Sharehoster - User lädt Datei auf Datenspeicher eines Sharehosters (z.B. Rapidshare) und erhält einen Hyperlinkschlüssel - Der User veröffentlich den Schlüssel im Internet - Die Suche erfolgt über Portalseiten die technisch abhängig vom Sharehoster ist - Download erfolgt über den Hyperlinkschlüssel vom Datenspeicher des Sharehosters. IFPI geht gegen die Sharehoster vor, die an diesen Illegalen Downloads verdienen. Der Sharehoster verkauft Premium-Accounts (ca. 8 Euro im Monat)und Werbung schaltet. Angebot der Tauschbörsen: Viren, elektronische Strickmuster, Hörbücher, Musik, Software, Spiele, Pornografie, rechtsradikales Propagandamaterial, indizierte Inhalte ... nicht nur illegal sondern auch zum Teil jugendgefährdend Maßnahmen der IFPI im Internet: - Schließung von Tauschbörsen - Vorgehen gegen so genannte RapidShare-Angebote. Allein im Juli 2007 wurden 80.000 Links beobachtet und geschlossen. - Entwicklung von Software zur Beobachtung von Tauschbörsen. Störerhaftung: Ist der eigentliche Rechtsverletzer nicht ermittelbar, greift die Störerhaftung (Bsp: In einem Haushalt mit vier Personen ist nicht ermittelbar, wer genau die Piraterie begangen hat) Störerhaftung ist vergleichbar mit der Halterhaftung im Straßenverkehr und besagt, dass der Anschlussinhaber dafür verantwortlich ist, wenn über seinen Anschluss unrechtmäßige Handlungen verübt wurden. Probleme bei der Piraterieverfolgung: Unzureichender zivilrechtlicher Schutz: - fehlender zivilrechtlicher Auskunftsanspruch - Rechtsschutz zur Zeit nur strafrechtlich möglich Deckelung der Anwaltsgebühren - Kostenverlagerung auf Seite des Geschädigten Fehlendes Verbot intelligenter Aufnahmesoftware Erfolge: Illegale Downloads sind gesunken, obwohl die DSL-Anschlüsse gestiegen sind Umsatzrückgang ist nicht mehr ganz so hoch Daten und Fakten (2004 bis Juli 2007): 50.000 Verfahren geführt 5.000 davon abgeschlossen 40.000 Verfahren noch in Bearbeitung 60 starfrechtliche Verurteilungen Fazit: Man kann sehr wohl was gegen die Piraterie tun! Ziel: Botschaft in die Bevölkerung bringen: Du kannst erwischt werden! Idee: Jeder kennt jemand, der jemand kennt, der erwischt wurde. Vergleichbar mit Schwarzfahren in der Bahn. Was wir brauchen: breite Debatte zum Schutz geistigen Eigentums. 12.57 Uhr Applaus für Herrn Rasch für einen sehr interessanten Vortrag. Der Vortrag wird auch dieser Tage auf www.original-legal.de zum Download angeboten. 13.00 bis 13.30 Uhr MITTAGSPAUSE! 13.40 Uhr Martin Steinebach, Mitarbeiter der Fraunhofer SIT, spricht über Urheberrechtsschutz und Piraterieverfolgung durch digitale Wasserzeichen Herausforderung bei der Bekämpfung von Internetpiraterie: - Masse: Millionen von Nutzern, Terrabytes an Downloads ... - Internationale Netze mit variierender Rechtssprechung - Identifizierung von Nutzern Wasserzeichen - Medium wird beim Online-Verkauf quasi untrennbar mit einer Zusatzinfo versehen - Das Medium wird dabei nicht grundlegend verändert. - Philosophie: Keine Einschränkung der Nutzung beim Endkunden aber Verfolgbarkeit von Verstößen gegen das Urheberrecht. Einwand von Rechtsanwalt Björn Frommer: Herr Frommer bezweifelt, dass aufgrund des Wasserzeichens eine juristische Verfolgung möglich ist, da juristisch nicht eindeutig nachweisbar ist, wer genau die Datei in eine illegale Tauschbörse eingestellt hat. Das Wasserzeichen führt zwar zum Käufer zurück, aber kann auch ein Familienmitglied des Käufers die Kopie in die illegale Tauschbörse eingestellt haben. Herr Steinebach berichtet von einem Fall in den USA, wo es genauso geklappt hat. In Deutschland wurde so noch kein Prozeß samt Urteil gefällt. Herr Steinbach weißt daraufhin, dass ein Klient aus der Musikbranche wohl demnächst so einen Prozeß führen wird ... Wichtige Eigenschaften digitaler Wasserzeichen: - Passiv: Ein Wasserzeichen kann nur Informationen transportieren aber keine Kopien verhindern, ist also kein Kopierschutz - Robust: überstehen vielfältige Transformationen. Ein Lied mit Wasserzeichen, kann z.B. mit einem Mikrophon wieder aufgenommen werden. Das Wasserzeichen ist aber immer noch vorhanden. Strategien Integration in Online Shops: Automatisches individuelles Markieren von Musikdaten beim Download. Integration in habtische Produkte: Für die Masse der Produkte ist eine Individualisierung nicht möglich. Nur bei geringen Stückzaheln macht das Sinn, z.B. bei Rezensionsexemplaren für Journalisten. Wasserzeichen und DRM Sichern das "Analoge Loch". Doppelter Schutz. DRM verhindert eigentlich das kopieren. Eenn der Schutz trotzdem gekannt ist und Kopien ins Netz gelangen, kann die Datei immer noch mit dem Wasserzeichen zurückverfolgt werden. 14.20 Uhr Applaus für Herrn Steinebach für einen Einblick in die Welt der digitalen Wasserzeichen. Frage: Wie kommt ein Verlag an Wasserzeichen? Antwort: Kann beim Fraunhofer Institut SIT lizenziert werden. Frage: Was kostet das Wasserzeichen? Antwort: SIT verlangt prozentuale Lizenzgebühren an jedem Download. Hinzu kommen noch die Kosten für die Shop-Integration, die bei jedem Shop selbst liegen. 14.30 Uhr Claus-Michael Gerigk ist Geschäftsführer der Lernhaus GmbH, die Textplagiate im Internet aufspürt. Thema des Vortrags: Das Ausmaß der Kopie Technik Lernhaus extrahiert automatisch aus einem Text die 10 Wörter mit der geringsten Wortwahrscheinlichkeit. Die Wörter werden im Internet gesucht. Ergebnisliste 1 Lernhaus extrahiert 10 weitere Wörter aus dem gleichen Text. Internetsuche. Ergebnisliste 2 Beide Listen werden gegeneinander gestellt. Kochrezepte können nicht erkannt werden, da die Zutaten immer gleich sind. Ähnliche Problematik bei juristischen Texten. Probleme machen bei der Suche verschiedene HTML-Versionen/Sprachen. Die meisten Textplagiaten machen sich die Mühe den Text leicht umzuschreiben. Lernhaus sucht nicht in den illegalen Tauschbörsen, nur auf Homepages. Workflow Daten einlesen - Suchprozeß - Treffer prüfen -Reports abgeben - Nachbearbeitung Idee: Kopierer zu Kunden machen Kopierer anschreiben und auf Plagiat hinweisen. Dem Kopierer Angebot unterbreiten für Legalisierung seiner Artikel. Lernhaus hat damit gute Erfolge. Abschlussworte von Herrn Gerigk: Menschen und Probleme getrennt von einander behandeln. (www.mensch-sein.com) 15.05 Uhr Applaus für Herrn Gerigk für den sehr interessanten und unterhaltsamen Bericht. 15.10 Uhr KAFFEEPAUSE 15.30 Uhr Petur Agustsson von P4M - Die InternetAgenten berichtet über effizientes Monitoring und wirkungsvolle Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet. P4M bekämpft unter anderem unseriöse Angebote und Anbieter. BtoB aber auch BtoC. P4M ist Europas größter Melder von Rechtsverletzungen bei ebay. Lacoste ist unter anderem ein Kunde von P4M. BtoB Portale werden für den Absatz größerer Mengen immer wichtiger. Der Zugang ist in der Regel nur für Firmen der jeweiligen Branche möglich. P4M hat dafür verschiedene Firmen gegründet, um als P4M anonym zu bleiben und die Rechtsverletzung zu entdecken. Auf diesen Plattformen ist eigentlich alles zu haben. P4M hat eine Anfrage in einem Portal gestartet: Wer kann Lacoste T-Shirts produzieren. Die erste Antwort kam nach 20 Minuten ... Ergebnisse der Recherche von P4M werden online dargestellt, und ermöglichen somit eine optimale Zusammenarbeit mit und für internationale Firmen. 150 Testkäufer in Deutschland für Testkäufe z.B. bei ebay. Die Produkte werden dann von P4M oder dem Auftraggeber analysiert. Löschung von unseriösen/illegalen Angeboten können über VeRi bei ebay vom Verlag/Rechteinhaber selbst veranlasst werden. P4M überwacht alle Bereiche in den die illegalen Kopien auftauchen können. z.B. Chats, emule, bittorrent, ftp-Server, Sharehoster, Foren Rapidshare hat einen geschätzten Umsatz von 5 Mio Euro im Monat. P4M verteilt Fake-Dateien in Tauschbörsen. Damit soll der User geärgert werden. Er lädt sich den neusten Kinofilm, bekommt aber nur einen schwarzen Bildschirm. 16.00 Uhr Applaus für Herrn Agustsson, der sehr anschaulich das weltweite Ausmaß von Produktpiraterie geschildert hat. 16.05 Uhr Rechtsanwalt Björn Frommer von der Kanzlei Waldorf in München beschließt den Tag mit einem Vortrag über die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in der Verlagsbranche. Herr Frommer zeigt mit einem kleinen Film, wie einfach man bei Rapidshare ein Hörbuch "klauen" kann. Erschreckend .... Fallbeispiele: ebay: Kunde verkauft Original Hörbuch mit einer ZusatzCD auf der das Hörbuch als mp3-File drauf ist. Soweit so gut. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass der Käufer die mp3 CD behält und das Original-Hörbuch weiterverkauft. Damit gehen Kunden verloren. ebay: Kunde verkauft Original Folge einer Hörspielserie mit dem Zusatz, dass es weiter 60 Folgen als mp3 gibt. Portale: Tierportal übernimmt ganze Teile/Bücher über Hunde, um ihr Portal aufzuwerten. Kommt oft bei Portalseiten mit Lexikon vor. Sind Raubkopierer Verbrecher? Wer sind Raubkopierer? Abbild der Gesellschaft: Famielienväter, Beamte, Kinder, Ehefrauen ... Ottonormalverbraucher. Wie geht man mit diesen Menschen um? ignorieren ... aufklären ... angreifen 90% des nächtlichen Internetverkehrs ist auf Tauschbörsentraffic zurückzuführen. (50-70% tagsüber) Wie geht die Gesellschaft gewöhnlich mit massenhaften Rechtsverletzungen um? - Abschreckung der Gesamtheit durch Vorgehen gegen Einzelne - Mund zu Mund Propaganda. - moderate Strafen Massenhafte Verstöße erfordern erfahrene Ermittlungskompetenz. Ermittlung von Tauschbörsennutzer: -Tauschbörsen Nutzer treten völlig anonym auf -Provider ordnet jedem Kunden bei jeder Interneteinwahl eine neue dynamische IP Adresse zu - Die IP Adresse ist im Internet offen sichtbar, aber kein Telefonbuch - Provider kann den Kunden nachträglich ermitteln - Im Strafverfahren wird Auskunft vom Provider verlangt. Kosten um an eine IP zu kommen: ca 300 Euro Massenhafte Verstöße erfordern einheitliche juristische Abwehrmaßnahmen. 16.30 Uhr Sehr interessante Diskussion zu Gesetzeslücken, Lobbyarbeit, Rechtsverletzungen ... Bitte: Keine Strafverfolgung potenzieller Kunden. Besser: außergerichtliches zivilrechtliches Vorgehen durch Abmahnung. Hintergrund der Abmahnung: Vorgeschriebener Rechtsbehelf um teure Gerichtskosten zu vermeiden. Umfang: Schutz: Unterlassungserklärung Kompensation: Schadensersatz Kosten: Erstattung durch Verletzer Vorteil: - schnell und unbürokratisch - Versuch der gütlichen Einigung - Außergerichtliche Einigungsquoten von weit über 90% - nahezu keine Wiederholungstäter (unter 1%) Abschreckungseffekt funktioniert nur, wenn Sanktionen durchgesetzt werden. So etwas spricht sich schnell in Foren rum und führt zu einem Negativ-Effekt. Was sollte einem bei der gesamten Auseinandersetzung unbedingt bewusst sein? Gegner respektieren und ernst nehmen: Raubkopierer sind alte und neue Kunden! In der Regel ist ein kosteneutrales Vorgehen möglich. Kosten der Ermittlung und der außergerichtlichen Rechtsverfolgung (Abmahung) muss der Verantwortliche erstatten. P2P-Studie zum Thema Anteil der Tauschbörsennutzung an der kompletten Internetnutzung in Deutschland: 2006: Tag: 30% / Nacht: 70% 2007: Tag: 50% / Nacht: 90% 17.25 Uhr Applaus für Herrn Frommer, der sehr anschaulich und mit viel Fachwissen die Problematik der Praterieverfolgung den Verlagsvertretern klar gemacht hat. 17.30 Uhr Cornelia Waldenmaier und Anne-Katrin Petsch bedanken sich bei den Referenten für die tollen Vorträge. Alle Vorträge werden nächste Woche auf www.original-legal.de zur Verfügung stehen. 17.35 Uhr Gemütlicher Abschluss und Diskussion von offenen Fragen bei Prosecco und Gebäck.