Rechsstreit Apple vs. Samsung

Nicht in der EU: Verkaufsverbot für ein Galaxy-Tablet

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Das OLG Düsseldorf hat gestern im Rechstreit zwischen Apple und Samsung entscheiden, dass Samsung (Südkorea) sein Tablet "Galaxy Tab 7.7" nicht in der Europäischen Union verkaufen darf. Das "Galaxy Tab 10.1 N" darf dagegen weiter angeboten werden.

Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 24. Juli in zwei Eilverfahren von Apple gegen Samsung Electronics GmbH, Schwalbach (wegen 10.1 N), und Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea (wegen 7.7), entschieden. Die beiden Eilentscheidungen sind rechtskräftig.

 

Hinsichtlich des "Galaxy Tab 10.1 N" habe der Senat, so die Pressemitteilung des OLG, die landgerichtliche Entscheidung bestätigt, wonach das gegenüber dem "Galaxy 10.1" veränderte Gerät das Apple-"iPad" weder "unerlaubt nachahme noch das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze".

Anders war der Senat beim "Galaxy Tab 7.7" der Auffassung, dass Samsung hier das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze. Daher wurde auch der koreanischen Muttergesellschaft der Vertrieb des Geräts in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten. Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits am 24. Oktober 2011 der deutschen Tochter einen entsprechenden Vertrieb untersagt. Ein britisches Gericht hatte kürzlich laut Medien den Verkauf auf der Insel erlaubt.

Unterdessen hat Apple laut Medienberichten für den in Kalifornien anstehenden Rechtsstreit um Geschmacksmuster und Patente mehr als 2,5 Milliarden US-Dollar Schadenersatz von Samsung gefordert.