Nach einem heute veröffentlichten Bericht des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke erhielten inzwischen mehrere Buchhändler, die seinerzeit nicht auf die Abmahnungen durch die "Fachbuchhandlung Renner" in Bonn reagiert hatten, Unterlassungsklagen mit einem Streitwert von bis zu 25.000 Euro zugestellt. In einem dieser Verfahren komme es Mitte August zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe. Weiter heißt es hierzu in Solmeckes Bericht: "In diesem Verfahren wird unter anderem die Frage geklärt, ob die Fachbuchhandlung Renner, deren Geschäftsführer zufällig auch Anwalt ist, hier überhaupt als abmahnberechtigter Wettbewerber angesehen werden kann. Bislang liegen kaum Unterlagen vor, die eine Tätigkeit des Anwalts im Buchhandel nachweisen. Darüber hinaus sollen in diesem Verfahren noch weitere Aspekte diskutiert werden, auf die hier aus taktischen Gründen noch nicht näher eingegangen werden soll. Eine Berichterstattung über den Verlauf der verschiedenen Klagen, die bei Gerichten in ganz Deutschland anhängig sind, wird zu gegebener Zeit erfolgen."