Recht

Leitfaden zur Impressumspflicht

7. Oktober 2008
von Börsenblatt
Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht erstellt und auf der Ministeriumswebsite eingestellt.
Der neue Leitfaden des Bundesjustizministeriums soll Fragen beantworten wie: Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Konkret soll er Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Dafür wurde unter anderem ein Musterimpressum auf der Website des Ministeriums eingestellt. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, könnten jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten hätten. Damit trüge der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei. Dies könne zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, helfe aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll allerdings nur als Orientierung dienen, rechtsverbindlich sei er nicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fügt in der Pressemeldung hinzu: "Der Leitfaden kann keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten – das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält."