Recht

Verbreitung von jugendpornografischen Schriften strafbar

20. November 2008
von Börsenblatt
Eine Gesetzesänderung, die auch Antiquare betreffen kann: seit dem 5. November gilt eine verschärfte Gesetzeslage hinsichtlich der Verbreitung jugendpornografischer Schriften.
Das Strafgesetzbuch wurde kürzlich um den Paragrafen 184c ergänzt. Dieser stellt unter anderem die Verbreitung und öffentliche Ausstellung jugendpornografischer Schriften unter Strafe. Relevant für den Antiquariatsbuchhandel dürfte auch folgende Formulierung des neuen Paragrafen sein: "Wer pornographische Schriften …, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften), … herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ein knapper Beitrag von Rechtsanwalt Christian Solmecke, der auch die wichtige Frage der "Scheinminderjährigkeit" kurz eingeht, steht hier: