Nach dem Willen des Schweizer Sterbehilfe-Vereins sollten sieben Textstellen aus Houellebecqs Roman geschwärzt werden in denen sich Dignitas verunglimpft sieht. Das Landgericht Köln hat den Antrag von Dignitas abgelehnt. Dringlichkeit sei nicht gegeben, da der Verein schon seit Monaten um das Erscheinen des Romans wisse, heißt es zur Begründug in der "FAZ". Dignitas habe angekündigt weiter zu klagen, notfalls vor dem Bundesgerichtshof, schreibt die Zeitung weiter.
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