Der Roman verletze nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex- Freundin, weil sie eindeutig als "Esra" erkennbar sei und das Buch intime Details der Liebesbeziehung schildert. Damit wiesen die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde von Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch ab. Der Verlag sah durch das gerichtliche Verbot die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst verletzt.
Allerdings revidierten die Verfassungsrichter das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der das Verbot vor zwei Jahren bestätigt hatte, in einem Punkt. Anders als Billers Ex-Freundin habe deren Mutter keinen Unterlassungsanspruch.
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