Recht und Gesetz

Plagiatsvorwürfe gegen Andrea Maria Schenkel abgewiesen

20. Februar 2008
von Börsenblatt
Im Streit um Andrea Maria Schenkels Bestseller "Tannöd" (Edition Nautilus) sieht das Landgericht München I die Plagiatsvorwürfe als nicht gerechtfertigt an. Das meldet soeben die Nachrichtenagentur dpa.
Der Sechsfach-Mord, der Grundlage für den Kriminalroman ist, sei ein belegtes historisches Ereignis, so das Landgericht der Meldung zufolge. Bei der Verhandlung am heutigen Mittwoch sei angeregt worden, Schenkel und Leuschner sollten sich außergerichtlich einigen. Beispielsweise könnten die Sachbücher des Journalisten künftig in "Tannöd" gewürdigt werden. Kommt es nicht zu einer gütlichen Einigung, will das Gericht am 21. Mai seine Entscheidung bekanntgeben. Wie in boersenblatt.net berichtet, beschuldigt der Münchner Journalist Peter Leuschner, der zwei Bücher über den Mordfall geschrieben hat, Schenkel, sie habe für "Tannöd" von ihm abgeschrieben. Wegen Verletzung des Urheberrechts forderte Leuschner Schadensersatz, einen Stopp der Verbreitung sowie die Vernichtung aller noch verfügbaren Exemplare von "Tannöd". Der Streitwert beträgt laut Gericht 500.000 Euro.