Rechtsstreit

Fotografieren im Park erlaubt

26. Februar 2010
von Börsenblatt
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf von Fotografen nun doch keine Nutzungsgebühr für gewerbliche Aufnahmen ihrer Außenanlagen verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg jetzt entschieden – und damit vorangegangene Urteile aufgehoben.
Eigentümer hätten kein Vorrecht, das Bild ihres Eigentums zu verwerten, befanden die Richter – zumal der Stiftung die Parkanlagen und Schlösser in Berlin und Brandenburg ja gerade deshalb übertragen worden seien, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine
Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.