Rechtsstreit eines Autors mit der VG Wort

Keine Pauschalzahlungen für Verlage

18. Oktober 2013
von Börsenblatt
Das Oberlandesgericht München hat gestern in einem Rechtsstreit zwischen einem Autor und der VG Wort zugunsten des Autors entschieden: Danach darf die VG Wort Verlage nicht mehr pauschal an den Tantiemen ihrer Autoren beteiligen.

Dies sei künftig nur noch erlaubt, so zitiert etwa "Meedia" aus der Urteilsverkündung, wenn der Autor entsprechende Rechte an seinen Verlag abgetreten habe. Der klagende Autor und Urheberrechtsexperte Martin Vogel hatte argumentiert, dass der Pauschalabzug Autoren bei Ausschüttung durch die VG Wort benachteilige. 2012 hatte er in erster Instanz gewonnen, nun bekam er auch vor dem OLG München Recht. Die Richter gingen davon aus, dass der Autor seine Vergütungsansprüche komplett an die VG Wort abgetreten habe −  und damit Zahlungen an Verlage unzulässig seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Urteilsbegründung des OLG München wird in den nächsten Tagen verschickt.

Die VG Wort hatte während des Rechtsstreits die Ausschüttung zunächst gestoppt, dann aber im August 2013 beschlossen, die Hauptausschüttung für 2012 unter Vorbehalt durchzuführen. Mit dem Urteil könnte es nun zu umfangreichen Rückzahlungen der Verlage kommen, die an die Autoren weitergereicht werden müssten. Noch sei offen, so Medienberichte, ob die VG Wort in Berufung geht.

Auf der Website der VG Wort ist zum Entscheid des OLG München zu lesen:

"Die Entscheidungsgründe liegen uns derzeit noch nicht vor. Wir bitten um Verständnis, dass wir deshalb noch keine Stellungnahme abgeben können. Nach eingehender Prüfung des Urteils und der etwaigen sich daraus ergebenden Konsequenzen wird zeitnah informiert."