Rechtsstreit gegen Drogeriemarktkette Müller
Gutscheine dürfen beim Zweiteinkauf auch für preisgebundene Bücher eingelöst werden
24. November 2010
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Gutscheine beim Zweiteinkauf auch für preisgebundene Bücher eingelöst werden können, weil unter Einschluss des Gutscheins der Kunde den vollen Preis bezahle.