Rechtsstreit gegen Drogeriemarktkette Müller

Gutscheine dürfen beim Zweiteinkauf auch für preisgebundene Bücher eingelöst werden

24. November 2010
von Börsenblatt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Gutscheine beim Zweiteinkauf auch für preisgebundene Bücher eingelöst werden können, weil unter Einschluss des Gutscheins der Kunde den vollen Preis bezahle.
Die Preisbindungstreuhänder überzeugt die Entscheidung nicht, weil "im Endergebnis ein preisgebundenes Buch mit einem Preisnachlass verkauft wird, der über den Ersteinkauf vom Verkäufer finanziert wird“.Auf die Argumentation, “dass bei einer solchen Betrachtungsweise Firmen, die Bücher nur im Nebensortiment, überwiegend aber nicht preisgebundene Artikel führen, einen vom Gesetzgeber sicherlich nicht beabsichtigten Wettbewerbsvorsprung gegenüber Buchhandlungen erhalten, die ganz überwiegend preisgebundene Produkte anbieten, also nur geringe Möglichkeiten attraktiver Gutscheinvergabe haben“, sei das Gericht nicht eingegangen.

 

Eine Revision wurde nicht zugelassen.