Wie berichtet, streiten "FAZ" und buch.de über die ungenehmigte Werbenutzung von Rezensionen und Rezensionsausschnitten vor Gericht. In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob die Nutzung von Rezensionsausschnitten bei der Online-Buchwerbung ohne Lizenzierung des die Rechte haltenden Presseverlags zulässig ist.
Diese Frage hat das Landgericht bereits in der mündlichen Verhandlung Ende Juli dieses Jahres ablehnend beantwortet - von daher zeichnet sich der Ausgang des Verfahrens ab. Eigentlich sollte die Entscheidung bereits am 4. Oktober verkündet werden.