Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Hörbücher ab 2015

Werden als nächstes E-Books günstiger besteuert?

16. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Deutsche Bundestag hat gestern den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hörbücher auf den Weg gebracht.  Ab 1. Januar 2015 werden für Hörbücher ebenso wie für gedruckte Bücher sieben Prozent statt wie bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Der Börsenverein begrüßte die Entscheidung.
„Die große Koalition hat Wort gehalten und ein für uns wichtiges kulturpolitisches Ziel zügig umgesetzt. Es ist ein gutes Signal und zeigt, dass sich die Bundesregierung jetzt auch auf europäischer Ebene für den reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books stark machen wird", sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Ebenso wie das gedruckte Buch seien Hörbücher und E-Books ein Kulturgut und verdienen diese Unterstützung im Sinne der Leserinnen und Leser. Deshalb gebe es keinen Grund für eine steuerliche Ungleichbehandlung.

Der Börsenverein hatte sich in der Vergangenheit immer wieder auch öffentlich für die Angleichung der Steuersätze ausgesprochen.

Einziger Wermutstropfen der neuen Steuerregelung für Hörbücher ist, dass Hörspiele ausdrücklich vom reduzierten Steuersatz ausgenommen sind.

Inzwischen haben sich auch CDU und SPD mit Stellungnahmen (siehe Links) zum Bundestagsbeschluss gemeldet.