Reformen

Von Gesetzes wegen: Was sich 2010 für Unternehmen ändert

6. Januar 2010
von Börsenblatt
Zum Jahresbeginn ist eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch den Betrieben im Buchhandel mehr wirtschaftlichen Spielraum geben dürfte. Was sich ändert? Ein Überblick.

Unternehmensbesteuerung: Die Regelungen werden gelockert. Kleine und mittlere Unternehmen können nach dem Willen des Gesetzgebers Zinsaufwendungen wieder unbegrenzt steuerlich geltend machen. Die Freigrenze für die sogenannte Zinsschranke wird dauerhaft auf drei Millionen Euro angehoben.

Sanierung steuerlich absetzen: Durch wirtschaftliche Sanierungen entstandene Verluste können Unternehmen oder Gesellschafter, die investieren, besser steuerlich geltend machen.

Erben und Vererben: Anpassungen bei der Erbschaftssteuer sollen künftig die Unternehmensnachfolge erleichtern. Die Erbschaftssteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen sinkt.

Elektronische Meldung an die Finanzbehörden: Arbeitgeber erteilen Einkunftsnachweise mit Beginn des neuen Jahres elektronisch – mit dem sogenannten Elena-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis). Während in der ersten Stufe nur Daten elektronisch an eine bundesweite zentrale Datenbank übermittelt werden, sieht der Regelbetrieb ab 2012 auch den Datenabruf zur Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen vor. Weil Datenschützer und Gewerkschaften Elena wegen eines Fragebogens zum Verhalten von Arbeitnehmern kritisiert haben, wird dieser Teil des Verfahrens nun überarbeitet.

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld kann in Zukunft bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch 2010 beginnt.

Insolvenzgeld: Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird 2010 um 0,31 Prozent auf 0,41 Prozent angehoben. Die Umlage ist von den Arbeitgebern aufzubringen, um das Insolvenzgeld zu finanzieren. Die starke Anhebung soll das Minus von über einer Milliarde Euro ausgleichen, das im vergangenen Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit durch die Auszahlungen entstanden ist.

Künstlersozialversicherung: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt nach Regierungsangaben in diesem Jahr von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent.

Unfallversicherung: Die Daten, die Arbeitgeber der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet haben, werden ab sofort von Betriebsprüfern der Rentenversicherung abgeglichen. Unter der kostenfreien und zentralen Nummer 0800 / 605 04 04 ist eine neue "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" erreichbar (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).