Reguläre Mehrwertsteuer für E-Books gilt seit 1. Mai

Luxemburg lenkt ein

4. Mai 2015
von Börsenblatt
Luxemburg hat auf das Votum des Europäischen Gerichtshofs reagiert, Frankreich lässt sich noch ein wenig Zeit: Seit 1. Mai müssen luxemburgische Unternehmen E-Books mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 17 Prozent ausliefern (bislang: 3 Prozent).

Nach Angaben der Rechtsabteilung des Börsenvereins setzt Luxemburg die Entscheidung des EuGH damit als erstes Land um. In Frankreich soll das Ende des ermäßigten Mehrsteuersatzes für E-Books erst 2016 kommen (zuletzt: 5,5 Prozent). Stichtag für die Umstellung ist der 1. Januar (Steuersatz dann: 20 Prozent).

Wie berichtet, hatte der Europäische Gerichtshof Frankreich und Luxemburg am 5. März untersagt, E-Books weiterhin mit einem ermäßigten Steuersatz zu versehen.

Die in Luxemburg und anderen Ländern vorgenommene Anpassung der Steuersätze für E-Books an den vollen Satz ist nicht mit dem Bestimmungslandprinzip zu verwechseln. Sie bedeutet: In Luxemburg ansässige Anbieter müssen ihre E-Books mit 17 Prozent MWSt. besteuern. Verkaufen sie sie in Luxemburg, sind 17 Prozent fällig. Verkaufen sie sie nach Deutschland oder in ein anderes Land, werden 19 Prozent MWSt. oder der jeweils geltende volle Steuersatz fällig (Bestimmungslandprinzip). Der Mehrwertsteuervorteil, den Amazon in Luxemburg bei Lieferung nach Deutschland hatte (3 zu 19 Prozent), ist schon seit dem 1. Januar 2015 (Einführung Bestimmungslandprinzip) weggefallen.