Der nun beschlossene Vertragstext folgt dem Vorschlag der Rundfunkkommission. Neben der Sieben-Tages-Frist für die Bereitstellung von Inhalten im Internet ist ein Prüfungs- und Zulassungsverfahren für öffentliche-rechtliche Internetaktivitäten vorgesehen. Neue Angebote in Online-Mediatheken müssen von den Sendern anhand eines Drei-Stufen-Tests geprüft werden; für bereits bestehende Angebote soll eine nachträgliche Überprüfung bis Ende 2010 erfolgen.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss nun von den Landesparlamenten beschlossen werden.
Die im Börsenverein organisierten Hörbuchverlage hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender Anfang Oktober aufgefordert, das Internet-Angebot von an Verlage lizensierten Hörbuchproduktionen auf ein "Streaming, also das Hören von Hörbüchern im Netz, von sieben Tagen zu befristen.