Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Sieben-Tages-Frist bleibt erhalten

24. Oktober 2008
von Börsenblatt
Auf ihrem Treffen in Dresden haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf den Text des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geeinigt. Der Vertrag soll in erster Linie die Telemedien-Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im Internet regeln.
Der nun beschlossene Vertragstext folgt dem Vorschlag der Rundfunkkommission. Neben der Sieben-Tages-Frist für die Bereitstellung von Inhalten im Internet ist ein Prüfungs- und Zulassungsverfahren für öffentliche-rechtliche Internetaktivitäten vorgesehen. Neue Angebote in Online-Mediatheken müssen von den Sendern anhand eines Drei-Stufen-Tests geprüft werden; für bereits bestehende Angebote soll eine nachträgliche Überprüfung bis Ende 2010 erfolgen. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss nun von den Landesparlamenten beschlossen werden. Die im Börsenverein organisierten Hörbuchverlage hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender Anfang Oktober aufgefordert, das Internet-Angebot von an Verlage lizensierten Hörbuchproduktionen auf ein "Streaming“, also das Hören von Hörbüchern im Netz, von sieben Tagen zu befristen.