"Der Börsenverein sieht sich dadurch in seinem klaren Kurs bestätigt, preisbindungswidrige Nachlässe in Schulbuchausschreibungen zusammen mit den Preisbindungstreuhändern konsequent zu verfolgen", heißt es in dem Newsletter. Im Vorfeld hatte der Börsenverein allen Bietern dringend geraten, nicht mehr als 25 Prozent Nachlass auf Lehrerprüfstücke anzubieten und angekündigt, dass die Preisbindungstreuhänder andernfalls wegen Preisbindungsverstoßes kostenpflichtig abmahnen würden.
Das Landgericht Wuppertal hatte im Januar das Angebot eines Buchhändlers für preisbindungswidrig erklärt, der bei der Schulbuchausschreibung der Stadt Nürnberg im Jahr 2009 mehr als 25 Prozent Nachlass für Lehrerprüfstücke angeboten hatte.