Stellungnahme des Verbands der Freien Lektorinnen und Lektoren

Deutsche Sprache ins Grundgesetz?

7. November 2011
von Börsenblatt
Der Petitionsausschus des Bundestags beschäftigt sich heute mit der Frage, ob die deutsche Sprache als Landessprache im Grundgesetz festgeschrieben werden soll oder nicht. Ganz andere Vorschläge hat der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (FVLL), der lieber das Buch und die Rechte der Büchermacher stärken will.

Den Abgeordneten liegen in der Frage, ob die deutsche Sparche ins Grundgesetz aufgenommen wird, zwei öffentliche Petitionen vor.  Für eine Aufnahme ins Grundgesetz plädiert Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS). Den gesetzlichen Status unverändert zu lassen, fordert hingegen der Hamburger Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch in seiner Petition.

"Wir stellen fest, dass wir uns bereits jetzt - und seit jeher - unserer Verantwortung für das Kulturgut Sprache bewusst sind. Dazu bedarf es keiner Verfassungsänderung", teilt der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) zur Petention "Deutsch als Landessprache ins Grundgesetz" mit. Es bleibe unklar, was genau die Petenten erreichen wollen, so der Verband. Ebenso fraglich sei bislang, wie sich eine
undifferenzierte Festschreibung mit dem Wortlaut "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" auf den Status der Minderheitensprachen auswirken würde.

Der VFLL schlägt statt dessen eine Förderung der deutschen Sprache unabhängig von einer Festschreibung im Grundgesetz vor. Gestärkt werden könnten nach Meinung des VFLL: das Buch samt den Rechten der Büchermacher (zum Beispiel angemessene Honorierung für geistige Arbeit), ebenso vergleichbare Tätigkeiten für die Neuen Medien; der Deutschunterricht (für Muttersprachler ebenso wie für Einwanderer) sowie die sprachliche Qualität der Schulbücher generell; Kultur allgemein und Deutsch als Wissenschaftssprache.