Streit um Übersetzervergütung

Verhandlungen zwischen Übersetzern und Verlagen rumpeln weiter

6. März 2013
von Börsenblatt
Auf seiner Mitgliederversammlung Anfang März hat der Verband der Literaturübersetzer VdÜ seinen Vorsitz wiederbestätigt: Der wiedergewählte Hinrich Schmidt-Henkel nutzte die Gelegenheit, den Hanser Verlag für den "Abbruch des Honorarstreits" zu rügen. Nun legt Hanser nach: Von Abbruch sei nie die Rede gewesen – die Verhandlungen ruhten nur.

VdÜ nutzt Vorstandswahl für Rüge der VerlageDer bisherige 1. Voritzende des Verbands Hinrich Schmidt-Henkel war auf der Mitgliederversammlung des VdÜ für eine weitere vierjährige Amtszeit als 1. Vorsitzender bestätigt worden. Als 2. Vorsitzender wurde Luis Ruby wiedergewählt, außerdem wurden auf dem Treffen die Gremien des Verbandes (Vorstand und Honorarkommission) neu aufgestellt.

Schmidt-Henkel bedauerte nach der Wahl, dass im Honorierungsstreit „die laufenden Vergütungsverhandlungen von den daran beteiligten Verlagen abgebrochen wurden." Er sehe es als die wichtigste Aufgabe des Verbands an, "rasch an den Verhandlungstisch zurückzukommen, sobald das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde des Hanser-Verlags entschieden hat." In der Hauptversammlung wurde die Enttäuschung laut, dass alle bisherigen Annäherungen dadurch zunichte gemacht sein könnten.

Die Vergütungsverhandlungen des Verbandes mit einigen Hardcover-Verlagen waren nach Aussage des VdÜ bereits weit gediehen; dann teilte der Hanser Verlag mit, bis zur Entscheidung des BVErfG keine weiteren Verhandlungstermine mehr abhalten zu wollen.

Hanser wehrt sich gegen die Vorwürfe und streitet vor Gericht
Nun kommentiert der Hanser Verlag in einem offenen Brief, dass von einem Abbruch der Verhandlung niemals die Rede gewesen sei. „Wir haben ausdrücklich erklärt, dass wir unsere Verhandlungen nicht abbrechen, sondern ruhen lassen", heißt es heute aus München. „Der Unterschied ist nach unserem Verständnis erheblich: nach einem Abbruch beginnen Verhandlungen bei Null; nach einer Ruhepause aber werden Verhandlungen dort weitergeführt, wo sie zuletzt standen."

Außerdem erklärt Hanser seine juristischen Schritte: Die aktuelle Verfassungsbeschwerde richte sich gegen die BGH-Urteile gegen Hanser. Der Verlag sieht sich hier gegenüber Verlagen mit hauseigener Taschenbuchauswertung eklatant benachteiligt. Im Vergleich zu diesen Verlagen sei Hanser „das Doppelte an Mehrkosten zugemutet" worden. Der Verlag wirft dem Gericht einen „Berechnungsfehler" vor und hofft auf eine Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht.

„Unsere Beschwerde richtet sich ferner gegen einen Paragraphen des Urhebergesetzes, nicht gegen das sogenannte ‚Stärkungsgesetz' an sich und auch nicht gegen die gesetzliche Verpflichtung zur angemessenen Vergütung", erklärt Hanser weiter. „Wir wollen, dass der jetzige § 32, der in der vorliegenden Fassung die im Grundgesetz verankerten Rechte der Vertragsfreiheit und Vertragssicherheit von abgeschlossenen Vereinbarungen verletzt und auf den Kopf stellt, korrigiert wird. Wir wollen keine ‚Bestätigung des Rechts des Stärkeren', wie Sie uns in Ihrer Pressemitteilung unterstellen, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Korrektur unter Beachtung der o.g. Grundprinzipien unserer Rechtsordnung, die nach unserem Rechtsverständnis schließlich für alle Beteiligten notwendig ist."

Hanser kündigt an, „zu gegebener Zeit" wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren zu wollen.

Die vollständige Entgegnung des Hanser Verlags steht unter dieser Meldung zum Download bereit.