Man komme damit auch der Auflage des Bundesverfassungsgerichts nach, vor einer Verhandlung der Verfassungsbeschwerde zunächst alle Rechtsmittel der ordentlichen Gerichtsbarkeit auszuschöpfen, so Mayer. Das Karlsruher Gericht hatte am 17. Oktober 2013 eine einstweilige Anordnung der Medienholding gegen das Insolvenzverfahren zurückgewiesen, die Tür für eine Verhandlung der Beschwerde (wegen Verstoßes gegen das "faire Verfahren" und wegen verfassungswidriger Regelungen der novellierten Insolvenzordnung) aber offen gelassen.
Nun wird voraussichtlich eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin, die auf Beschwerden in Insolvenzsachen spezialisiert ist, die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg prüfen. Bis zu einer endgültigen Klärung dürften noch einige Wochen ins Land gehen.
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