Suhrkamp-Insolvenzplan

Barlach erzielt Etappensieg beim Bundesgerichtshof

22. Juli 2014
von Börsenblatt
Der Minderheitsgesellschafter des Suhrkamp Verlags, Hans Barlachs Medienholding, hat beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilsieg errungen. Wie das Gericht mitteilt, habe der 9. Zivilsenat zwei Beschlüsse des Landgerichts Berlin aufgehoben, mit denen Beschwerden der Medienholding abgewiesen worden waren.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Landgericht Berlin die von Barlach gegen den Insolvenzbeschluss vorgebrachten Beschwerdegründe nicht ausreichend geprüft habe. "Das Landgericht hat nunmehr umfassend über die Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde der Medienholding zu befinden", teilt das Gericht mit.

Mit der Zurückverweisung des Beschwerdeverfahrens ist keine Stellungnahme zum Inhalt des Insolvenzplans verbunden. Aufgabe des Landgerichts wird es nun sein, zu klären, ob Barlachs Medienholding der insolvenzrechtliche Minderheitenschutz zuteil wurde, den die Insolvenzordnung in Paragraf 251 vorsieht.