Suhrkamp-Streit

Barlach hat Verfassungsbeschwerde eingelegt

19. September 2013
von Börsenblatt
Der Minderheitsgesellschafter des Suhrkamp Verlags, Hans Barlach (Medienholding AG), hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie richtet sich nach Angaben von Rechtsanwalt Rainer Hamm (Frankfurt) gleichermaßen gegen das Suhrkamp-Insolvenzverfahren wie gegen die Insolvenzordnung selbst.

Die Klage gründe sich u.a. auf einen "Verstoß gegen das faire Verfahren" – einen Rechtsgrundsatz, den das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkennt. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sei unter anderem versäumt worden, dem Minderheitsgesellschafter des Verlags rechtliches Gehör zu gewähren, so Hamm. Die Verfassungsbeschwerde, die zunächst von einer Spruchkammer des höchsten deutschen Gerichts geprüft und angenommen werden muss, greift zudem die im März 2012 in Kraft getretene, veränderte Insolvenzordnung an. Sie gebe einem Gesellschafter, dessen Eigentumsposition verletzt wird, keinerlei Rechtsmittel an die Hand. Das verstoße gegen die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes, sagt Hamm.