Sollten eine oder beide Parteien von der Verlagsgesellschaft ausgeschlossen werden, ist ein Gang vor die nächsthöhere Instanz sehr wahrscheinlich. Richter Norbert Höhne hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung am 25. September gesagt: "Wir sind hier nur eine Durchgangsstation". Die beiden Suhrkamp-Gesellschafter liegen inzwischen seit Jahren im Clinch und werfen sich wechselseitig die Diffamierung und öffentliche Diskreditierung des Verlags (Vorwurf in Richtung Barlach) oder die Ausplünderung des Verlags (Vorwurf in Richtung Unseld-Berkéwicz) vor.
Es bleibt abzuwarten, ob das Landgericht die Verstöße gegen die Gesellschafterpflichten als so schwerwiegend einstuft, dass es die rote Karte zückt. Auch ohne das Frankfurter Urteil ist das weitere Prozedere in der Causa Suhrkamp so verzwickt, dass niemand sagen kann, die Sache wäre vor Weihnachten schon ausgestanden. Selbst wenn das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den Insolvenzplan in den kommenden Wochen genehmigen sollte, könnte Minderheitsgesellschafter Hans Barlach immer noch seine Drohung, sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen, wahrmachen.
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