Nachdem das OLG Frankfurt diese Entscheidung Anfang Oktober vorläufig ausgesetzt hatte, wurde der Insolvenzplan am 22. Oktober auch mit der Stimme der Familienstiftung angenommen. Der Plan muss nun noch vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg genehmigt werden, das den ursprünglichen Termin (17. Dezember) ins neue Jahr verschoben hat.
Das Landgericht Frankfurt hatte in seiner Urteilsbegründung der Familienstiftung schwerwiegende Verstöße gegen die Gesellschafterpflichten vorgeworfen. Durch die Fälligstellung von Gewinnforderungen in Millionenhöhe sei die Insolvenz des Suhrkamp Verlags provoziert worden, so das Gericht im September.
Ob das Oberlandesgericht in der Berufungsverhandlung am 8. April schon ein Urteil verkündet, ist noch offen.