Suhrkamp: Barlach stoppt Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Bundesverfassungsgericht untersagt vorläufig Umwandlung in Aktiengesellschaft

4. Dezember 2014
von Börsenblatt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwandlung des Suhrkamp Verlags in eine Aktiengesellschaft gestoppt. Die Karlsruher Richter untersagten heute dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg vorläufig, das Insolvenzverfahren von Suhrkamp aufzuheben und die neue Suhrkamp AG ins Handelsregister einzutragen. Der Beschluss gilt bis zur Entscheidung über einen Antrag auf einstweilige Anordnung, spätestens aber bis zum 21. Dezember.

Hans Barlach und seine Medienholding, Minderheitsgesellschafter des Suhrkamp Verlags, hatten den Antrag im Rahmen einer erweiterten Verfassungsbeschwerde gestellt, die bereits 2013 eingelegt worden war, aber so lange ruhte, wie die Medienholding die ordentliche Gerichtsbarkeit um eine Klärung bemühte. In dem jetzt gestellten Antrag macht Barlach vor allem einen Verlust seiner Minderheitsrechte durch die Umwandlung geltend.

Die mögliche Verletzung der Minderheitsrechte genauer zu prüfen, hatte der Bundesgerichtshof im Juli dem Landgericht Berlin aufgetragen, als er den Beschluss, den Insolvenzbeschluss zu genehmigen, aufhob. Mit der abermaligen Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 20. Oktober, den Insolvenzplan zu bestätigen, weil sonst der laufende Geschäftsbetrieb gefährdet würde, blieb die Frage der verletzten Minderheitsrechte offen. Darauf stützt Hans Barlach nun seinen Antrag auf Einstweilige Anordnung. Ob es sich bei dem jetzt verkündeten Stopp nur um eine prozessual bedingte Unterbrechung handelt, oder ob die Verfassungsrichter ernsthafte Gründe für eine Untersagung des Rechtsformwechsels sehen, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wird dem inzwischen mehrbändigen Suhrkamp-Krimi ein neues Kapitel mit höchstrichterlichem Suspense hinzugefügt.