Hans Barlach und seine Medienholding, Minderheitsgesellschafter des Suhrkamp Verlags, hatten den Antrag im Rahmen einer erweiterten Verfassungsbeschwerde gestellt, die bereits 2013 eingelegt worden war, aber so lange ruhte, wie die Medienholding die ordentliche Gerichtsbarkeit um eine Klärung bemühte. In dem jetzt gestellten Antrag macht Barlach vor allem einen Verlust seiner Minderheitsrechte durch die Umwandlung geltend.
Die mögliche Verletzung der Minderheitsrechte genauer zu prüfen, hatte der Bundesgerichtshof im Juli dem Landgericht Berlin aufgetragen, als er den Beschluss, den Insolvenzbeschluss zu genehmigen, aufhob. Mit der abermaligen Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 20. Oktober, den Insolvenzplan zu bestätigen, weil sonst der laufende Geschäftsbetrieb gefährdet würde, blieb die Frage der verletzten Minderheitsrechte offen. Darauf stützt Hans Barlach nun seinen Antrag auf Einstweilige Anordnung. Ob es sich bei dem jetzt verkündeten Stopp nur um eine prozessual bedingte Unterbrechung handelt, oder ob die Verfassungsrichter ernsthafte Gründe für eine Untersagung des Rechtsformwechsels sehen, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wird dem inzwischen mehrbändigen Suhrkamp-Krimi ein neues Kapitel mit höchstrichterlichem Suspense hinzugefügt.