Urheberrecht

Keine Geräteabgabe für Kopierstationen

24. Juli 2015
von Börsenblatt
Für Kopiergeräte, mit denen Datenträger wie CDs und DVDs ohne Computer vervielfältigt werden können, besteht kein Anspruch auf eine urheberrechtliche Gerätevergütung. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschieden und damit eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort abgewiesen.
Die VG Wort hatte die Auffassung vertreten, dass diese Kopiergeräte einer Vergütungspflicht nach dem Urhebergesetz unterliegen. Darin ist eine Vergütung für Geräte vorgeschrieben, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk durch Ablichtung vervielfältigen. Die Verwertungsgesellschaft Wort hatte verlangt, dass der beklagte Vertreiber von Kopierstationen für jedes Gerät eine Vergütung von 1227,10 Euro zu zahlen hat. Das Oberlandesgericht München hatte in der Vorinstanz der Klage teilweise stattgegeben.