Wie das Institut für Urheber- und Medienrecht mitteilt, sei Neumann der Ansicht, dass die Praxis von Google beim Projekt Book Search dem europäischen Urheberrechtsverständnis widerspricht. »Aus guten Gründen« müsse der Urheber in die digitale Nutzung seiner Werke einwilligen, so Neumann.
Der Kulturstaatsminister sagte zudem im Blick auf den »Heidelberger Appell« und auf die aktuelle Auseinandersetzung um den Google-Buchsuche-Vergleich (das Google Book Settlement), eine wirksame Wahrnehmung der Autorenrechte durch die VG Wort und den Börsenverein sei wichtig.
Der um vier Monate verschobene Termin für Einwendungen gegen das Settlement wurde inzwischen auf den 4. September 2009 festgesetzt.