Urheberrecht

Rapidshare verurteilt

14. Januar 2011
von Börsenblatt
Das Landgericht Hamburg hat den Filehoster Rapidshare dazu verurteilt, es zu unterlassen, widerrechtlich online gestellte Titel der Verlage De Gruyter und Campus öffentlich zugänglich zu machen – "wie im Rahmen des Online-Dienstes 'www.rapidshare.com' geschehen".

Mit dieser Entscheidung entsprachen die Richter in vollem Umfang der vom Börsenverein unterstützten Hauptsacheklage der Verlage. Das Gericht bejahte ausdrücklich den Unterlassungsanspruch der Verlage und droht Rapidshare bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld an, das im Einzelfall bis zu 250.000 Euro betragen kann. Die Kosten des Verfahrens wurden Rapidshare auferlegt.

Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang geht davon aus, dass Rapidshare nun in die Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg gehen wird. Mit Blick auf ähnlich gelagerte Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte – mit teilweise abweichendem Urteilstenor – erwartet Sprang, dass der Bundesgerichtshof in absehbarer Zeit ein Grundsatzurteil zu den Prüfpflichten des Filehosters fällen wird.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte kürzlich entschieden, dass die dem Unternehmen auferlegten Prüfpflichten (wie beispielsweise das Durchsuchen von Linksammlungen oder der Einsatz von Wortfiltern) zu weit reichten. Die von einem Software-Unternehmen geführte Klage wies das OLG im Gegensatz zur Vorinstanz ab.