Urheberrecht

Libri streicht Zitate aus Buchrezensionen

10. April 2012
von Börsenblatt
Der Grossist Libri verzichtet auf die Verwendung von Buchrezensionen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung. Der Grund dafür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im November des vergangenen Jahres entschieden, dass einige Buchrezensionen des Online-Magazins Perlentaucher das Urheberrecht verletzen. Die Perlentaucher-Kritiken bestünden demnach aus einer Übernahme von "besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen", von denen lediglich einige Sätze ausgelassen worden seien. Sie stellten deshalb eine unzulässige "unfreie" Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar und hätten ohne die Einwilligung der klagenden Verlage nicht übernommen werden dürfen.

"Nach dem Perlentaucher-Urteil ist ein Kunde von uns abgemahnt worden", sagt Libri-Geschäftsführer Moritz Hagenmüller gegenüber dem "Börsenblatt". Deshalb hätte sich der Zwischenbuchhändler entschlossen, bis auf Weiteres alle Zitate aus Buchrezensionen aus seiner Titeldatenbank zu löschen - und hat einen Rundbrief an die Buchverlage geschickt.  

In dem Schreiben heißt es: "Wenn Sie weiterhin von Zitaten aus Veröffentlichungen anderer Rechteinhaber in Ihren werbenden Texten Gebrauch machen möchten, sollten Sie mit dem jeweiligen Rechteinhaber die Übernahme des Zitates im Vorfeld rechtssicher abklären". Prinzipiell bestehe die aufgezeigte Problematik möglicher Urheberrechtsverstöße nicht nur bei wörtlichen Anleihen aus der FAZ und der SZ, "sondern auch im Zusammenhang mit allen anderen Medien und Medienhäusern, gleichgültig ob aus Presse, Hörfunk, TV oder Internet".

Zudem kündigt der Grossist an, Kosten aus möglichen Verfahren, die Libri oder seinen Kunden entstehen könnten, den Verlagen "als den verantwortlichen Verwendern der jeweiligen urheberrechtlich geschützten Textpassagen" durchzureichen.