Urheberrecht

Akademie der Künste will Verfassungsklage unterstützen

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Die Berliner Akademie der Künste unterstützt im Streit um das Urheberrecht eine mögliche Verfassungsklage. Der Staat sei im digitalen Zeitalter verpflichtet, das Recht mit "zeitgemäßen Gesetzen" durchzusetzen.
Die konsequente Entwicklung des Urheberrechts unter digitalen Produktions- und Verbreitungsbedingungen werde vom zuständigen Bundesministerium der Justiz in "unvertretbarer Weise" verzögert, sagte Akademiepräsident Klaus Staeck. Sollten Urheber sich deshalb an das Verfassungsgericht wenden, werde die Akademie sie unterstützen.

Staeck betonte, dass das Urheberrecht ist ein hart erkämpftes Freiheitsrecht sei. Artikel 14 des Grundgesetzes schütze das Eigentum, auch das geistige Eigentum. Das Urheberrecht sei kein lästiges Hindernis, sondern Voraussetzung für die Existenzsicherung und die Erhaltung der schöpferischen Autonomie. "Es garantiert die freie Entfaltung der Gesellschaft auch im digitalen Zeitalter." Die kriminell ermöglichte "bandenmäßig betriebene" illegale Nutzung geschützter Werke müsse ebenso wirksam bekämpft werden wie die kommerzielle Beihilfe dazu", so Staeck.