Urheberrecht

ACTA scheitert im EU-Parlament

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Das Urheberrechts-Abkommen ACTA wurde heute vom EU-Parlament abgelehnt. Damit kann es in der EU nicht rechtskräftig werden.

478 Abgeordnete des EU-Parlaments stimmten gegen ACTA, 39 dafür. Und 165 Parlamentarier enthielten sich der Stimme, heißt es in einer Pressemitteilung des Hauses. Der Vorschlag eines ACTA-Befürworters, das Parlament solle seine Schlussabstimmung bis zur Urteilsverkündung durch den Europäischen Gerichtshof, der die Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht untersucht, verschieben, konnte sich nicht durchsetzen.

Gegen ACTA gab es zahlreiche Proteste und Demonstrationen in einzelnen EU-Staaten, das EU-Parlament erhielt zudem ein Petitionsschreiben, in dem 2,8 Millionen Unterzeichner weltweit die Parlamentarier dazu aufriefen, die Zustimmung zum umstrittenen Urheberrechts-Abkommen zu verweigern. 

Vor dem EU-Parlament hatten sich mehrere EU-Gremien gegen ACTA ausgesprochen, zuletzt der Handelsausschuss. Damit galt als sicher, dass auch die EU-Parlamentarier am 4. Juli gegen das Abkommen votieren würden.

Das nach Initiative der USA und Japan 2011 fertiggestellte Abkommen ACTA sieht unter anderem vor, dass Online-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht werden können. Kritiker hingegen sehen das Abkommen in einer Reihe von Bestrebungen, das Urheberrecht weiter zu verschärfen.