Urheberrecht im Internet

Börsenverein: Geplantes Open Access-Zweitveröffentlichungsrecht verfehlt

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Anlässlich der heutigen Ersten Lesung einer Urheberrechtsnovelle im Deutschen Bundestag bekräftigt der Börsenverein seine Ablehnung eines geplanten Zweitveröffentlichungsrechts für Ergebnisse steuerfinanzierter Forschung.

„Auch in der von der Bundesregierung veränderten Fassung bleibt es dabei, dass das Zweitveröffentlichungsrecht keinen Nutzen bringen kann und den Steuerzahler zusätzliches Geld kosten wird, das Wissenschaft und Forschung dringend an anderer Stelle brauchen könnten", erklärte der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe.

Zu der Novelle kündigte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags für den 10. Juni eine Anhörung an. Trotz der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode hofft der Börsenverein, dass die Regelung zum Zweitveröffentlichungsrecht während der parlamentarischen Beratungen noch gestrichen wird oder zumindest wesentliche Änderungen erfährt. „Wissenschaft und Forschung sind zu wichtig, als dass Deutschland sich Rahmenbedingungen leisten könnte, in denen die Nachhaltigkeit der wissenschaftlichen Literaturversorgung in Gefahr gerät", so Hogrefe.

Um den Diskurs über das geplante Zweitveröffentlichungsrecht weiterzuführen, hat der Börsenverein sich mit einer Handreichung von Befürwortern der Regelung auseinandergesetzt und deren Argumente entkräftet. Der Börsenverein hofft, dass sich Parlamentarier und interessierte Öffentlichkeit dadurch leichter ein Bild machen können, um welche Sachfragen in dem Gesetzgebungsverfahren gestritten wird und welche Schwächen das geplante Zweitveröffentlichungsrecht hat.

 

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Pressemeldung des Börsenvereins zur Stellung­nahme zum Referentenentwurf des BundesjustizministeriumsRegierungsentwurf der Urheberrechtsnovelle