Urteil zur E-Book-Preisbindung

Media Markt nimmt einstweilige Verfügung an

28. Januar 2015
von Börsenblatt
Media Markt legt kein Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Wiesbaden wegen des Verkaufs von E-Books unterhalb der gebundenen Preise ein. Damit ist die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig, teilen die Preisbindungstreuhänder mit.
In einem Schreiben vom 26. Januar habe der Anwalt von Media Markt eine sogenannte Abschlusserklärung abgegeben, so die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ. Damit sei die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig, wonach auch E-Books der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen und Media Markt der Verkauf unterhalb der gebundenen Preise verboten wurde. Das Landgericht Wiesbaden habe in seinem Beschluss vom 14. Januar 2015 keinen Zweifel daran gelassen, so die beiden Wiesbadener Rechtsanwälte, dass E-Books rechtlich den gedruckten Büchern gleichzustellen sind und deshalb nur zu den von den Verlagen festgesetzten Preisen verkauft werden dürfen.

Vor knapp zwei Wochen hatte das Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung gegen die Media Markt E-Business GmbH erlassen. Darin wurde dem Unternehmen untersagt, im Internet preisgebundene E-Books zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Ladenpreisen zu verkaufen. Die einstweilige Verfügung wurde von den Preisbindungstreuhändern der Verlage, Dieter Wallenfels und Christian Russ, erwirkt.