Welche Folgen das sogenannte "Vogel"-Urteil des Bundesgerichtshofs für die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und damit für Verlage hat – darüber ist in den vergangenen Monaten viel diskutiert und geschrieben worden. Aus erster Hand informiert die VG Bild-Kunst betroffene Mitgliedsverlage des Börsenvereins am 14. September im Frankfurter Haus des Buches (11 bis ca. 16 Uhr).
Auf der Tagesordnung:
- die Möglichkeiten der künftigen Verleger-Beteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber
- die Rückforderungen der VG Bild-Kunst – und die Nachmeldungen
- die Tarifstruktur, die seit 2017 greift
Zu den Referenten gehören Urban Pappi, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst, Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang und Adil-Dominik Al-Jubouri von der Rechtsabteilung des Börsenvereins. Für Börsenvereinsmitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Anmeldungen sind bis zum 31. August bei Anke Simon vom Börsenverein möglich, E-Mail: simon@boev.de.