Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren ändert Satzung

Nebenberufler können Mitglied werden

15. September 2017
von Börsenblatt
Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) nimmt künftig auch solche Textdienstleister auf, die das Freie Lektorat im Nebenberuf ausüben. Die Satzungsänderung hat die Mitgliederversammlung am 10. September in Berlin-Wannsee beschlossen.

Mit der neuen Regelung möchte sich der VFLL der Mitteilung zufolge auch für Lektoren öffnen, die in Teilzeit in einem Verlag, einer Werbeagentur oder anderen Unternehmen und Institutionen arbeiten. Bislang war eine solche Anstellung nicht mit der Mitgliedschaft im Berufsverband vereinbar. In Zukunft gelte:

  • VFLL-Mitglied werden kann, wer freiberuflich lektoriert, redigiert oder korrigiert; ob dies haupt- oder nebenberuflich geschieht, ist nicht entscheidend.
  • Voraussetzung für die Aufnahme in den Berufsverband ist außerdem, dass der Lektor den Verhaltenskodex des VFLL anerkennt und fachliches Können nachweist. Details werde eine Aufnahmeordnung regeln, heißt es weiter.
  • Einsteiger ohne einschlägige Berufspraxis können dem VFLL als Kandidat beitreten.

Mit der Öffnung für Nebenberufler will der VFLL auf den Wandel der Arbeitsbedingungen in der Textbranche reagieren und einen wichtigen Akzent in seinem Selbstverständnis setzen: "Künftig können wir wirklich der Verband aller freien Lektorinnen und Lektoren sein", sagt die VFLL-Vorsitzende Inga Meincke. "Wir öffnen uns für Kolleginnen und Kollegen im Nebenberuf und stärken so die Stimme des Freien Lektorats. Viele von uns arbeiten mittlerweile in mehreren selbstständigen Berufen – etwa als Lektor, Übersetzer, Indexerin oder Producerin –, haben Teilzeitangestelltenverhältnisse, sind stark in Familienarbeit gefordert und ehrenamtlich engagiert. Das alles neben- oder nacheinander im ständigen Wechsel. Dieser Vielfältigkeit unserer Lebenswirklichkeit trägt unsere Satzung jetzt Rechnung."

Zudem können Mitglieder im VFLL bleiben, auch wenn sie vorübergehend oder dauerhaft mehrheitlich eine andere Tätigkeit als das Lektorieren ausüben.

Neben der Änderung der Beitrittsbedingungen beschlossen die VFLL-Mitglieder auf ihrer jährlichen Versammlung, die Modalitäten der Beitragszahlung im Jahr des Verbandsbeitritts zu verändern. Da bislang unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der volle Jahresbeitrag fällig war, traten die meisten zum Jahresbeginn ein. Künftig werde der Beitritt zum VFLL zu jeder Jahreszeit attraktiv sein.

Beide Satzungsänderungen werden erst nach der Eintragung ins Vereinsregister wirksam, so der VFLL.

Die VFLL-Mitgliederversammlung 2017 fand am 10. September zum Abschluss der 16. Lektorentage im Clara-Sahlberg-Haus in Berlin-Wannsee statt. Die nächsten Lektorentage sind vom 21. bis zum 23. September 2018 in Nürnberg geplant.