Vergleich zwischen Börsenverein und buecher.de

Schluss mit Webmeilen beim Bücherkauf

5. Dezember 2013
von Börsenblatt
Die Preisbindungshüter haben in der Klage gegen die Gutscheinpraxis von buecher.de einen Vergleich durchgesetzt. buecher.de stoppt die Praxis, preisgebundene Ware durch Gutscheine des Drittanbieters Webmiles günstiger anzubieten.

„Super finde ich, dass ich auch Webmeilen bei einen (sic!) Einkauf bei buecher.de sammeln kann. Über Webmeilen bin ich auch auf buecher.de aufmerksam geworden. Da ich mir manchmal noch etwas unsicher bin beim Online-Shoppen, fühle ich mich durch meine Erfahrung bei buecher.de nun sicherer und werde demnächst wieder einkaufen, allerdings erheblich höher, den ab 30 bzw. 50 Euro gibt es mehr Webmeilen als Kaufbelohnung. Außerdem habe ich scheinbar einen 3-Euro Gutschein erhalten, den man ab 30 Euro einsetzen kann. So macht Einkaufen online Spaß!"

Es hört sich sehr werblich an, was ein Rezensent von buecher.de über sein beglückendes Shoppingerlebnis schreibt. Der Praxis, über preisgebundene Bücher Webmeilen zu sammeln, also letzten Endes Gutscheine für den nächsten Einkauf zu erhalten, wird es aber ab 2014 nicht mehr geben. Dafür sorgt ein Vergleich zwischen dem Börsenverein und dem Onlinehändler buecher.de, der sich so einen Preisvorteil bei preisgebundenen Büchern gesichert hatte.

Der VergleichVor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt haben die Parteien einen Vergleich unterzeichnet, in dem buecher.de sich verpflichtet zu unterlassen,

"beim Verkauf preisgebundener Bücher als Zahlungsmittel Gutscheine anzunehmen und zu verrechnen". Gemeint sind Gutscheine, die die Kunden mit sogenannten Webmeilen der Firma Webmiles GmbH erworben haben, die sie zuvor beim Kauf preisgebundener Bücher von buecher.de erhalten hatten. Für Gutscheine, die bereits im Umlauf sind, wurde eine „Aufbrauchsfrist" bis Jahresende festgesetzt

Durchgefochten wurde der Vergleich von den Preisbindungshütern der Kanzlei Furhmann Wallenfells.

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