Verlage können ab sofort einreichen

Neuer Österreichischer Buchpreis

15. März 2016
von Börsenblatt
Das österreichische Bundeskanzleramt, der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels und die Arbeiterkammer Wien loben ab diesem Jahr 2016 einen jährlich zu vergebenden Österreichischen Buchpreis aus. Er ist mit insgesamt 45.000 Euro dotiert. Ziel ist es, die Qualität und Eigenständigkeit der österreichischen Literatur zu würdigen und ihr im deutschsprachigen Raum gebührende Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Österreichischen Buchpreises trifft eine unabhängige Fachjury. Ausgezeichnet werden:

  • das beste deutschsprachige belletristische, essayistische, lyrische oder dramatische Werk einer österreichischen Autorin/eines österreichischen Autors mit einer Preissumme von 20.000 Euro
  • vier weitere Titel einer Shortlist zu je 2.500 Euro
  • zusätzlich das beste Debüt einer österreichischen Autorin bzw. eines österreichischen Autors mit einer Preissumme von 10.000 Euro, gestiftet von der Arbeiterkammer Wien
  • zwei weitere Titel einer Debütpreis-Shortlist zu ebenfalls je 2.500 Euro, gestiftet von der Arbeiterkammer Wien


Termine

  • Ausschreibungsbeginn: 17. März 2016
  • Ende der Einreichfrist: 2. Mai 2016
  • Veröffentlichung der Longlist (zehn Titel) für den Österreichischen Buchpreis sowie der Shortlist (drei Titel) für den Debütpreis: 6. September 2016
  • Veröffentlichung der Shortlist (fünf Titel) für den Österreichischen Buchpreis: 11. Oktober 2016
  • Verleihung des Österreichischen Buchpreises im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am Vorabend der BUCH WIEN (9.–13. November 2016): 8. November 2016


Teilnahmebedingungen 2016

  • Bewerbungen sind möglich für Werke österreichischer Staatsbürger und Autoren, die seit mindestens drei Jahren ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben.
  • Ausschreibungszeitraum: 17. März bis 2. Mai 2016.
  • Einreichungsberechtigt sind ausschließlich Verlage, nicht jedoch Autoren oder anderweitig an der Veröffentlichung der Bücher beteiligte Personen.
  • Einreichungsberechtigt sind ausschließlich Verlage, die Mitglied im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, im Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder im Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband sind.
  • Maximal dürfen pro Verlag zwei Titel, die zwischen 1. Oktober 2015 und 11. Oktober 2016 erschienen sind bzw. erscheinen, zum Wettbewerb eingereicht werden.
  • Zusätzlich dürfen pro Verlag drei weitere Titel aus dem aktuellen Programm der Jury zur Aufnahme in den Wettbewerb vorgeschlagen werden.
  • Zusätzlich dürfen Verlage Debüts, die zwischen 1. Oktober 2015 und 11. Oktober 2016 erschienen sind bzw. erscheinen, zum Wettbewerb einreichen.
  • Anmeldungen werden ausschließlich über das offizielle Anmeldeformular akzeptiert.
  • Die Rücksendung von Büchern oder anderweitigem Präsentationsmaterial ist nicht möglich.
  • Die Jurymitglieder sind ebenfalls berechtigt, selbstständig Bücher zur Einreichung zu nominieren, die den Kriterien entsprechen.


Die zum Buchpreis eingereichten Titel müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen Literatur in Form belletristischer, essayistischer, lyrischer oder dramatischer Werke sein.
  • Sie müssen deutschsprachige Originalausgaben sein.
  • Sie müssen bis zur Bekanntgabe der Shortlist am 11. Oktober erschienen und im Buchhandel erhältlich sein.


Titel, die in den Debütpreis aufgenommen werden, müssen zusätzlich folgendes Kriterium erfüllen:

  • Es muss sich um die eigenständige literarische Erstveröffentlichung des Autors in Form eines belletristischen, essayistischen, lyrischen oder dramatischen Werkes handeln. Beiträge in Anthologien gelten nicht als eigenständige literarische Erstveröffentlichung.
  • Mit der Anmeldung akzeptiert der einreichende Verlag die Teilnahmebedingungen und verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben gemacht zu machen.