VG Wort

Druckerabgabe: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

22. September 2010
von Börsenblatt
Einen Etappensieg bei der Druckerabgabe meldet die VG Wort: Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. August eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2007 aufgehoben, nach der für Drucker und Plotter keine gesonderte Urheberrechtsvergütung zu zahlen ist.
Bei technischen Neuerungen müssten die Eigentumsrechte der Urheber gewährleistet bleiben, so die Verfassungsrichter, die das Verfahren an den BGH zurückverwiesen. Dort sei nun zu prüfen, ob die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müsse. Oder ob Drucker und Plotter nicht schon durch die Eigentumsgarantie im Grundgesetz vergütungspflichtig seien.