VG Wort beschließt Verteilungsplan: Details zu den beschlossenen Regelungen

"Ein überlebenswichtiger Schritt in die Zukunft"

22. Mai 2017
von Börsenblatt
Die Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort hat am Samstag in München einen neuen Verteilungsplan beschlossen. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang über die Neuerungen, bei denen Verleger und Autoren im Vorfeld lange um einen Kompromiss gerungen haben - und ein Fazit der VG Wort.

Der neue Verteilungsplan musste in der Abstimmung an diesem Samstag eine Zwei-Drittel-Mehrheit in allen sechs Berufsgruppen der VG Wort finden. Auch in der Gruppe der Journalisten, die der Verlegerbeteiligung sehr kritisch gegenübersteht, sei eine deutliche Mehrheit zustande gekommen, so das Fazit von Christian Sprang nach der rund vierstündigen Sitzung. Es sei "ein sehr großer, für die Zukunft der VG Wort als gemeinsamer Gesellschaft von Urhebern und Verlagen geradezu überlebenswichtiger Schritt", dass Verteilungsplan und Übergangsregelungen jetzt in München mit den notwendigen Mehrheiten verabschiedet worden seien, meint der Börsenvereinsjustiziar.

Mit den neuen Verteilungsplanregelungen werde die Grundlage dafür geschaffen, dass die VG Wort "die gemeinsame – sehr erfolgreiche - Rechtewahrnehmung für Urheber und Verlage" fortsetzen könne, heißt es auch in einer Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft selbst. "Ein wichtiger Schritt in die Zukunft ist gelungen", so die beiden geschäftsführenden Vorstände der VG Wort, Robert Staats und Rainer Just. Der zukünftige Verteilungsplan setze die gesetzlichen Vorgaben des 2016 in Kraft getretenen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zur Verlegerbeteiligung um. Weiterhin werde im neuen Verteilungsplan auch die Anpassung einiger Aufteilungsquoten zu Gunsten der Urheber berücksichtigt.

Zustimmungserklärung für Autoren

Nach Angaben der VG Wort sieht der Übergangs- und Ergänzungsverteilungsplan für die Ausschüttungen in 2017 (für 2016) vor, dass bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen die Autoren zunächst eine Abschlagszahlung erhalten. Danach können die Ausschüttungsempfänger bis zum 30. September 2017 entscheiden, ob ihr jeweiliger Verlag beteiligt werden soll und gegebenenfalls eine entsprechende Zustimmung gegenüber der VG Wort erklären. Erfolge keine Zustimmungserklärung, erhalte der Autor anschließend noch den zu 100 Prozent fehlenden Anteil auf der Grundlage der neuen Verteilungsplanregelungen. Stimme der Autor der Verlegerbeteiligung zu, erhalte der Verlag seinen Anteil auf der Grundlage der im Verteilungsplan festgelegten Quoten.

Die wichtigsten Punkte aus dem neuen Verteilungsplan:

Für die Publikumsverlage ändert sich nichts, hier bleibt der bisherige Verteilungsschlüssel von 30 zu 70 zugunsten der Autoren bestehen. Auch im Schulbuch bleibt es bei der bewährten Aufteilung von 50 : 50.

Änderungen ergeben sich dagegen für Presse-, Fach- und Wissenschaftsverlage. Bei Kopien aus wissenschaftlichen- und Fachzeitschriften, bei übersetzten Fachbüchern und bei journalistischen Angeboten ohne Bezahlschranke im Internet werden die Einnahmen der VG Wort künftig im Verhältnis 30 zu 70 zugunsten der Autoren verteilt. Fachbücher, die nicht übersetzt wurden, behalten den bisherigen Schlüssel von 50 zu 50, bei Internet-Publikationen mit Bezahlschranke beträgt das Ausschüttungsverhältnis weiterhin 40 zu 60 zugunsten der Autoren.

Zwar sei es erfreulich, dass Verlage und Autoren mit den neuen Regelungen auf längere Zeit Planungssicherheit haben würden, bilanziert Börsenvereinsjustiziar Sprang. "Extrem aufwendig und ohne sicher kalkulierbare Ausschüttungen der VG Wort" sei für die Verlage allerdings die Übergangsphase, bis die pauschale Verlegerbeteiligung auf EU- und Bundesebene gesetzlich verankert sei. In dieser Phase würden bei Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen nur neu erschienene Titel berücksichtigt, bei denen die Autoren ausdrücklich einer Verlagsbeteiligung zugestimmt hätten.

So müssen alle Autoren, die ihren Verlag an den VG Wort-Einnahmen für das Jahr 2016 beteiligen wollen, bis zum 30. September 2017 insoweit eine entsprechende Zustimmungserklärung abgeben. Die VG Wort wird ihre wahrnehmungsberechtigten Urheber, die für das Jahr 2016 Vergütungen erhalten, deswegen in den nächsten Wochen noch einmal anschreiben.

Für Publikationen, die 2017 erschienen sind bzw. noch erscheinen, können wahrnehmungsberechtigte Autoren bei der Werkanmeldung in einem für die Verlage anonymen Verfahren ihre Zustimmung zu der Verlegerbeteiligung erklären. Bei Werken, deren Autoren oder Übersetzer keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben, kann der Verlag in Zukunft selbst eine Werkanmeldung vornehmen. Den Verlagsanteil erhält er, wenn er wahrheitsgemäß erklären kann, dass der Urheber ihm nach Erscheinen des Titels seine gesetzlichen Vergütungsansprüche abgetreten hat.

"Von dem neuen, in München beschlossenen Verteilungsplan werden die Verlage erst dann in vollem Umfang profitieren können, wenn der europäische und der nationale Gesetzgeber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit einer pauschalen Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften korrigiert haben", macht Sprang deutlich. Damit sei voraussichtlich im Jahr 2018 zu rechnen.

Eine ausführliche Stellungnahme des Börsenvereins zu den VG-Wort-Beschlüssen lesen Sie hier.

"Weihnachten, mitten im Mai": So titelte heute die "FAZ" im Feuilleton. Die VG Wort habe auf der jüngsten Mitgliederversammlung "den gordischen Knoten durchschlagen" und ihre Existenzkrise nach dem Urteil des Bundesgerichtshof vom April 2016 gemeistert, schreibt Michael Hanfeld: "Sie steht auf einem neuen Fundament und kann ihr jahrzehntelanges Eintreten für die Urheberrechte von Autoren und Verlegern fortsetzen."

Die Verwertungsgesellschaft Wort verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage in Deutschland.

Die Erlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt 184,71 Millionen Euro - das ist zwar deutlich weniger als 2015 (305,32 Millionen Euro), aber nach VG-Wort-Angaben zugleich das drittbeste Ergebnis in der 59jährigen Geschichte der Verwertungsgesellschaft. Zum aktuellen Geschäftsbericht geht es hier.