Website informiert über Kopierregeln für Schulen

Was dürfen Lehrer vervielfältigen?

20. Juli 2015
von Börsenblatt
Wie und was darf an Schulen analog und digital kopiert werden? Das beantwortet eine neue Website des Verbands Bildungsmedien und der Kultusministerkonferenz.

Auf www.schulbuchkopie.de informieren sie, so ihre Presseinformation, ausführlich über die neuen Regeln, die seit dem 1. Januar 2013 gelten, und beantworten unter dem Motto "Was geht, was geht nicht?" häufige Fragen aus der Praxis.

Durch eine Vereinbarung zwischen den Kultusministerien der Länder und dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition dürfen Lehrkräfte an Schulen in Deutschland seit Anfang des Jahres urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen.

Lehrkräfte können der Miteilung zufolge nun 10 Prozent, maximal 20 Seiten eines Printwerkes kopieren, und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, in demselben Umfang einscannen. Diese Kopien und Scans können Lehrer für den eigenen Unterrichtsgebrauch nutzen; die Scans können auch auf verschiedenen Rechnern der Lehrkraft gespeichert werden. Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen der Verlage.