Wie der vergünstigte Einkauf auf die Personalgesamtkosten wirkt

Bücher mit Kollegenrabatt

3. März 2015
von Börsenblatt
Mitarbeiter im Buchhandel freuen sich in der Regel über einen ordentlichen Kollegenrabatt beim Einkauf von Literatur. Der vergünstigte Bucheinkauf muss auf der Unternehmerseite in die Personalgesamtkosten hineingerechnet werden. Wie das funktioniert, erklären Ellen Braun und Steffen Hillebrecht in ihrem Buch „Personalplanung im Buchhandel“ (Braman, 9/2014).

Es ist in vielen Branchen durchaus üblich, den eigenen Mitarbeiterinnen bestimmte Produkte oder Dienstleistungen aus dem eigenen Sortiment kostenfrei oder vergünstigt als ›Deputat‹ zur Verfügung zu stellen. Kohlegruben stellten in früheren Zeiten einen ›Hausbrand‹ bereit, Brauereien gewähren einen ›Haustrunk‹, Stromunternehmen geben Rabatt auf den Strombezug, Kreditinstitute übernehmen die Kontoführungs- und Depotgebühren, zahlen ihren Mitarbeiterinnen deutlich höhere Zinsen auf Einlagen bzw. berechnen niedrigere Zinsen auf Darlehen.

Der Mitarbeiterrabatt soll im negativen Fall verhindern, dass Mitarbeiterinnen sich aus dem Warenbestand des Unternehmens bedienen, im positiven Fall, dass siedie Produkte des Unternehmens besonders wertschätzen und in ihrem Umfeld auch positiv kommunizieren, also für den Arbeitgeber Werbung machen. Im Buchhandel ist es oftmals üblich, den Mitarbeiterinnen einen ›Mitarbeitereinkauf‹ zum Kollegenrabatt einzuräumen, meist mit 25–33,3 Prozent Rabatt auf den Ladenpreis.

Dieser Kollegenrabatt wird begrenzt, um nicht die steuerlich zu berücksichtigen Grenzen zu verletzen (derzeit 1.080 Euro pro Jahr und Mitarbeiterin nach R. 8 I LStR, der darüber liegende Wert ist zu versteuern) und die Mitarbeiterinnen auch nicht zu einem ›Nebenbuchhandel‹ zu verführen. Als Richtmarke empfehlen wir, in den Arbeitsverträgen den Einkaufswert auf 1.000 Euro (in Altverträgen steht hier oftmals noch 2.000 DM, entsprechend ca. 1.022 Euro) zu begrenzen. Das bedeutet eine indirekte Gehaltserhöhung von 20–30 Euro pro Monat.

Mit einem Einkaufswert von 1.000 Euro können im Durchschnitt 40-50 Bücher gekauft werden, also pro Arbeitswoche ein Exemplar. Damit solle eine normale Mitarbeiterin ohne Probleme auskommen, selbst unter Einbezug diverser Geschenke im Freundes- und Familienkreis. Zudem erhalten viele Mitarbeiterinnen Leseexemplare von Verlagen. Diese gehören im Prinzip der Buchhandlung – sie werden der Mitarbeiterin in ihrer Eigenschaft als Einkäuferin der Buchhandlung gegeben, nicht aus Gefälligkeit gegenüber einer Privatperson. Behält die Mitarbeiterin die Leseexemplare, stellt auch dieses steuerlich gesehen einen geldwerten Vorteil dar. Andererseits sind die Leseexemplare auch als Fortbildungsunterstützung zu sehen, zur Aktualisierung der Warenkenntnisse. Und welche Chefin fragt nach, wie die weitere Verwendung des Leseexemplars aussieht?

Aus:  Ellen Braun, Steffen Hillebrecht: Personalplanung im Buchhandel.  Bramann Verlag, Frankfurt. Edition Buchhandel Praxiswissen, Band 30. 96 Seiten, 18 Euro.  Das Buch behandelt die Themen Personalpolitische Grundsätze, Personalauswahl, Personalkosten, Personaleinsatzplanung, Personalentwicklung und Personaleinsatz als Führungsaufgabe.