Zweitveröffentlichungsregelung in Baden-Württemberg in der Kritik

"Gefahr für Wissenschaft und Forschung"

14. Februar 2014
von Börsenblatt
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) und der Börsenverein richten an die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags den Appell, den jetzt vorgelegten Entwurf des neuen Landeshochschulgesetzes zu ändern. Die zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen an dem Entwurf seien unzureichend, so die Verbände.

Wie der Börsenverein mitteilt, richtet sich die Kritik beider Verbände gegen eine geplante Norm im Landeshochschulgesetz, nach der baden-württembergische Hochschulangehörige durch die Satzung der Hochschule gezwungen werden können, Beiträge zu Fachzeitschriften oder Festschriften in sogenannten Open-Access-Repositorien ein zweites Mal zu veröffentlichen.

"Wer wissenschaftlichen Autoren die freie Entscheidung nimmt, Forschungsergebnisse so zu veröffentlichen, wie sie es selbst für richtig halten, gefährdet Wissenschaft und Forschung. Der Hochschulstandort Baden-Württemberg schadet seiner Attraktivität, wenn Zwang an die Stelle von Wissenschaftsfreiheit und Urheberrecht tritt", sagt Professor Bernhard Kempen, Präsident des DHV.

"Wird die geplante Regelung umgesetzt, können deutschsprachige wissenschaftliche Zeitschriften in vielen Bereichen gar nicht mehr oder nur noch ohne Beiträge baden-württembergischer Wissenschaftler erscheinen. Die Wissenschaftsverlage im Börsenverein stehen dem Publikationsweg Open Access offen und aktiv gegenüber. Nicht akzeptabel ist für uns jedoch, dass das Land Baden-Württemberg flächendeckend Leistungen von Wissenschaftsverlagen nutzen will, ohne sich an deren Finanzierung angemessen zu beteiligen", sagt der Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins, der Stuttgarter Verleger Matthias Ulmer.

Eine ausführliche Stellungnahme des Börsenvereins zu der von der baden-württembergischen Landesregierung geplanten Regelung im neuen baden-württembergischen Hochschulrahmengesetz ("Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften") in ihrer aktuellen Fassung lesen Sie hier.