Recht

Pressetermin im Buchhändlerhaus: Claudia Paul, Alexander Skipis, Robert Staats und Christian Sprang (v.l.)Pressetermin im Buchhändlerhaus: Claudia Paul, Alexander Skipis, Robert Staats und Christian Sprang (v.l.)© Nicole Hoehne

24.09.2009Pressekonferenz Google Book Settlement

"Das Google Book Settlement in seiner bisherigen Form ist Rechtsgeschichte"

Wie es mit dem in seiner bisherigen Form verworfenen Google Book Settlement weitergeht, und welche Konsequenzen die geplante Verschiebung des Fairness Hearings für deutsche und europäische Verleger hat, war Gegenstand einer Pressekonferenz, zu der Börsenverein und VG Wort heute ins Frankfurter Buchhändlerhaus eingeladen hatten.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, gab nicht nur seiner Freude über die Rücknahme des Settlement-Entwurfs Ausdruck, sondern konstatierte auch ein zunehmendes Bewusstsein für das Urheberrecht und die Werte, die es sichert. "Wir haben es  mit einem Bewusstseinsveränderungsprozess zu tun", sagte Skipis.

Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang schilderte, wie die Intervention des amerikanischen Justizministeriums, das zugleich oberste Kartellbehörde ist, zustande kam, die schließlich das Google Book Settlement in seiner vorliegenden Form zu Fall brachte. Ursprünglich, so Sprang, sei ein wesentlich schärferes Schreiben des Department of Justice (DoJ) geplant gewesen. Man habe dann noch einmal mit den Vertragsparteien gesprochen und das Schreiben abgemildert. Dem zuständigen Richter am Southern District Court of New York sei aber durch das Schreiben vom 18. September unmissverständlich klar gemacht worden, dass die Zustimmung zum Settlement-Vertrag einen rechtswidrigen Zustand herbeigeführt hätte.

Ob der Richter dem Antrag der Vergleichsparteien, das Fairness Hearing auszusetzen, stattgibt, ist noch offen. Für den wenig wahrscheinlichen Fall, dass das Hearing doch am 7. Oktober stattfindet, sei aber davon auszugehen, dass der Richter das Settlement ablehnt. "Das Google Book Settlement in seiner bisherigen Form ist Rechtsgeschichte", betonte Sprang.

Nach dem Willen der Settlement-Parteien soll am 6. November eine sogenannte "Status Conference" stattfinden, bei der über das weitere Vorgehen gesprochen wird. Die europäischen Rechteinhaber haben den Wunsch geäußert, unmittelbar an der Neuverhandlung des Settlements beteiligt zu werden. Es sei aber auch denkbar, so Sprang, dass die europäischen Werke und damit auch die Rechteinhaber komplett aus dem Buchsuche-Vergleich herausgenommen werden. "Wir haben es mit einem Prozess der kompletten Neubsinnung zu tun", sagte Sprang.

Problematisch ist in den Augen von Skipis und Sprang die Position der EU-Kommission, die sich nicht hinter die europäischen Rechteinhaber gestellt, sondern sich offen für eine Kooperation mit Google ausgesprochen habe. Es sei aber Aufgabe der öffentlichen Hand, Bibliotheken mit den notwendigen Mitteln für die Digitalisierung ihrer Bestände auszustatten, statt auf eine privatwirtschaftliche Lösung zu setzen, unterstrich Skipis. Der Börsenverein hofft, dass Frankreich sich mit dem Wunsch durchsetzt, den Nachfolger für Binnenkommissar McCreevy zu benennen und das Urheberrechtsressort zu behalten. Die Google-freundliche Medienkommissarin Viviane Reding hat bisher stets bekräftigt, dass sie die Zuständigkeit für das Urheberrecht  zugesprochen bekommt.

Für die VG Wort ändert sich nach den Worten von Vorstand Robert Staats zunächst nichts. Sollte es in einem veränderten Settlement bei der Entschädigungsregelung für Rechteinhaber (60 US-Dollar Kompensation pro digitalisierten Titel) bleiben, werde die Verwertungsgesellschaft entsprechend tätig. 

roe

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2 Kommentar/e

1. Wolfgang Lehner 24.09.2009 15:37h www.independent-text.de

Schön, jetzt werden ein paar Bewahrer des Bisher-gut-also-soll-es-so-bleiben-Geschäftsmodell s applaudieren und rufen: "Haben wir doch gleich gewusst, dass das so nicht geht.". OK, was Recht ist muss auch Recht bleiben, bin ich auch dafür. Nur wäre es seit längerem dringend an der Zeit um das aktuelle Recht - das Urheberrecht - zu hinterfragen oder gar zu aktualisieren - hat sich ja viel geändert in den letzten Jahren. Geredet wurde zwar viel, aber bewegt hat sich nichts. Eher haben sich alle in ihren Positionen eingegraben. Wir werden das dann später und vielleicht unter schlechteren Bedingungen nachholen müssen. Dass Verlage und Verleger (meist) nicht die Kämpfer für die Rechte der Urheber (Autoren, Illustratoren, Fotografen, Übersetzer ...) sind, wurde gestern im Urteil gegen den Heinrich Bauer Verlag mal wieder richterlich bestätigt http://bit.ly/7jjHy. Dass die Musikindustrie mit ihrem Beharren auf dem, was schon immer gewesen ist, nicht mehr hochkommt sondern nur noch tiefer sinkt, ist auch offensichtlich. Ich will natürlich auch keine Monopol-Bibliothek von Google. Die Gefahr einer solchen scheint allerdings nicht allzu groß zu sein, denn wer Interesse an dem Buchfundus hat, bekommt durchaus Zugang dazu - siehe z.B. Sony oder B&N. Für Google sind (momentan) die Büchdateien nur Werbefläche. Gefährlicher ist da schon der rein vom Verkauf lebende Moloch Amazon. Den ficht die ganze Diskussion nicht weiter an. Im Gegenteil: Wenn rechtefreie Bücher schwer zugänglich bleiben, geht das zugunsten der Neuerscheinungen, also zugunsten Amazons. So werden wir also vielleicht unser ach so tolles Urheberrecht durchsetzen (übrigens nur in Europa und USA - und da auch nicht einheitlich -, die asiatische Welt hat ja immer noch Schwierigkeiten, den Sinn dieses Rechtes zu verstehen, ist so ein Kulturproblem). Gleichzeitig müssen wir zuschauen, wie das Buchgewerbe, die Buchpreise und vielleicht sogar die Erscheinungsform von Bücher - Papier oder Datei - von einem Monsterhändler verändert werden. Aber keine Sorge: Im Gegensatz zu Europa haben die USA durchaus Mittel in der Hand um einen Monopolisten wieder zu zerschlagen - die sie auch gelegentlich einsetzen. Das bleibt dann die Hoffnung der europäischen Buchindustrie - oder was bis dahin noch von ihr übrig ist.
Schade ist es, wenn damit die Chance vertan wird, Wissen und Bildung in großem Umfang frei(er) zugänglich zu machen. Dieses Ziel sollte eigentlich im christlichen Abendland einiges Wert sein. Bin gespannt, was es mit der "kompletten Neubesinnung" auf sich hat.
Alle so gern zitierten Harry-Potter-Raubkopien im Internet haben nicht verhindern können, dass Frau Rowling so reich wie die Queen geworden ist (ich gönne es ihr, aber was ist der Sinn davon, vor allem wenn 98% aller Autoren nie auch nur einen Bestseller schreiben?).
Das Theater um den neuen Dan Brown zeigt, dass das Urheberrecht zwar ein prinzipielles Problem ist, in der Realität ist es allerdings eher die neue digitale Vertriebsmöglichkeit, die enorme Sprengkraft enthält. Während in Deutschland noch versucht wird, den Leser zu erziehen (durch Verzicht auf eine E-Book-Ausgabe), lenkt Amazon das Auge der (weltweiten) Verbraucher immer mehr auf das E-Book. Ob der deutsche Buchhandel diesen Vorsprung noch einholen kann, ist fraglich. Hier ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Sage jetzt bloß keiner, ein Verbot des E-Books wäre die Lösung.
Mag jubeln, wer sich an Google stört. Mir kommt das alles wie ein Ablenkungsmanöver vor.

Grüße an alle, die es schon immer gewusst haben.
Wolfgang Lehner

2. hermannhermann007 25.09.2009 14:40h

Lieber Herr Lehner,

"hat sich ja viel geändert in den letzten Jahren", was hat sich denn geändert? Die Technik, sonst nichts. Hatten wir schon Film, Radio, Fernsehen, Casetten- und Videorekorder, Kopiercenter, alles neue Techniken, um urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen. Das betrifft das Urheberrecht nur am Rande. Wenn es eine neue technik gibt, Wegfahrsperren bei Autos auszutricksen, ist der Dieb, weil er die Möglichkeit hat, dann ein Nutzer, der von den bösen Firmen Porsche oder Ferrari an der ungehinderten Möglichkeit mit 300 km/h über die Autobahn zu fahren gehindert wurde also im Recht? Ihre gesamte Argumentation geht zumindest an diesem Rechtsstaat vorbei. Der Dieb, ob nun eines Porsches, eines Liedes oder eines Buches bleibt ein Dieb. Nur weil Möglichkeiten fehlen diesen zu belangen muss man doch nicht das Recht beugen. wenn ein Mensch/Konzern in einer Buchhandlung ein Buch klaut, kommt er zumindest vor Gericht, wenn ein Mensch/Konzern im Internet ein Buch klaut soll nichts passieren? Ich nehme an, dass Sie eine Wohnung/Haus besitzen, was würden Sie sagen, wenn die Wohnungspiraten bei Ihnen einziehen, mit der Begründung "freier Zugang zu unbezahltem Wohnraum ist ein Menschenrecht", Sie würden sich bedanken.
Hinsichtlich des E-Book Hypes kann ich Ihnen sagen, vor ca. fünf Jahren gabe es das schon einmal, und wo sind die Lesegeräte und ihre Inhalte geblieben? Auf dem Sondermüll. Insofern gilt es Urheberrechtsverbrechern im Großen wie im Kleinen auf die Finger zu hauen und keinen Zoll zurückzuweichen. Bei ALDI gibt es auch nichts umsonst, obwohl Lebensmittel genauso wichtig sind wie Wissen.
Grüße an den Mann, der bald seine Wohnung den Wohnungspiraten bereitstellt
hermannhermann007

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