Das Buch dürfe wieder ohne Einschränkungen vertrieben werden.
Die einstweilige Verfügung sei am 24. April vom Berliner Autor Tom Wolf erwirkt worden, weil er sein Urheberrecht als Schöpfer der Romanfigur Honoré Langustier verletzt gesehen habe. Das Preußen-Krimi-Kochbuch nimmt an einigen Stellen Bezug auf die Figur Langustier, den Protagonisten der acht Preußen-Krimis von Tom Wolf, die ebenfalls im be.bra Verlag erschienen sind.
In der mündlichen Verhandlung konnte be.bra-Verleger Ulrich Hopp, vertreten durch die Urheberrechts-Anwältin Anke Nordemann-Schiffel (Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert), das Landgericht davon überzeugen, dass es sich bei den Passagen im Preußen-Krimi-Kochbuch nicht um eine unzulässige Fortentwicklung der Romanfigur Langustier handelt, sondern um eine zulässige freie Benutzung.