Urheberrecht

"Dritter Korb" zeichnet sich ab

4. Juli 2007
von Börsenblatt
Wenn der Bundestag an diesem Donnerstag den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle verabschiedet, wartet auf die Bundesregierung schon der nächste Arbeitsauftrag.
Denn auf der Tagesordnung im Parlament steht auch der Antrag an die Exekutive, Fragen, die mit der aktuellen Novelle nicht beantwortet werden, auf "gesetzgeberischen Handlungsbedarf" hin zu überprüfen. Der dritte Korb dürfte also bald gefüllt werden, etwa mit dem Thema Open Access. So soll das Justizministerium ein "Zweitverwertungsrecht" für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen prüfen, die im Rahmen einer öffentlich finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind.