Urheberrecht

»Wir haben Federn lassen müssen«

5. Juli 2007
von Börsenblatt
Der Stuttgarter Verleger Wulf D. v. Lucius zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, den der Bundestag gestern verabschiedet hat.
Aufatmen oder Zähneknirschen – was ist jetzt bei den Verlagen angesagt? Lucius: Sagen wir mal so: Die Verlage haben im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens Federn lassen müssen, aber am Ende steht ein einigermaßen erträglicher Kompromiss, der uns substanzielle Rechtssicherheit rund um Copyrightfragen im Informationszeitalter bringt. Alle Wünsche lassen sich niemals durchsetzen, das ist nun einmal so in der Politik. Wichtig ist jetzt, wie der Bundesrat am 21. September entscheidet, wenn er sich zum zweiten Mal mit dem Gesetzentwurf befasst. Rufen die Länder den Vermittlungsausschuss an, gerät das sorgsam von allen Beteiligten austarierte Gebilde wieder ins Wanken. Die Redner haben in der Debatte immer wieder deutlich gemacht, dass das Thema Urheberrecht mit dem zweiten Korb noch nicht vom Tisch ist, sondern noch Nachbesserungsbedarf besteht. Kommt bald der dritte Korb der Urheberrechtsnovelle? Lucius: Es gibt durchaus Stimmen, die das bezweifeln, einfach weil die Parlamentarier vom umkämpften, zähen Gesetzgebungsverfahren erschöpft sind – bei einem Rechtsgebiet, das aus Sicht der Bundestagsabgeordneten eher klein sein dürfte. Aber natürlich ist auch das Urheberrecht in ewiger Fortentwicklung. Spätestens in fünf bis sechs Jahren dürfte es sicher einen dritten Korb geben. Nachbessern wollen die Parlamentarier offenbar beim Thema Open Access: Die Bundesjustizministerin soll ein Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen prüfen, die im Rahmen einer öffentlich finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Ein Horrorszenario für die Verlage? Lucius: Von Bildungspolitikern und Universitäten wurde schon mehrfach gefordert, dass Autoren Beiträge nach sechs Monaten in Open-Access-Netze einspeisen können, unabhängig vom Verwertungsrecht des Verlags. Doch das können Autoren schon jetzt – und zwar nach einem Jahr, wenn diese Frist im Vertrag mit ihrem Verlag nicht ausdrücklich verlängert worden ist (was die wenigsten Verlage machen). Mit der Verkürzung dieser Frist könnten die Verlage aber nicht leben? Lucius: Ich finde es juristisch ausgesprochen heikel, wenn der Gesetzgeber pauschal in solche individuellen Absprachen zwischen Urheber und Verlag eingreift. Hinzu kommt: Viele Aufsätze und Publikationen entstehen eben unabhängig von der direkten Forschungstätigkeit der Wissenschaftler, kommen erst auf Anstoß der Verlage hin auf den Markt. Lehrbücher beispielsweise können und dürfen mit dem Thema Open Access nichts zu tun haben, weil sie persönliche Leistungen der Urheber sind und zudem viel Entwicklungsarbeit der Verlage drin steckt. Auf den Prüfstand muss auch noch die Intranet-Nutzung von Werken in Universitäten und Schulen, die bei der ersten Urheberrechtsnovelle 2003 nur befristet beschlossen worden ist, um die Folgen zu beobachten. Gibt es schon Erfahrungswerte? Lucius: Die Verlage haben bislang keinerlei Unterlagen zur Nutzungsfrequenz bekommen, geschweige denn Geld gesehen. Ich denke, die Regelung wird ein zweites Mal verlängert, weil die Frist in eineinhalb Jahren ausläuft, ohne dass die öffentliche Hand Erhebungen vorlegen kann. Das Dilemma der Verlage: Wenn ihre Umsätze sinken, Abonnements gekündigt werden, können sie schlecht nachweisen, dass dieser Abwärtstrend auf die Neuregelung im Urheberrecht zurückgeht. Auf solche einzelnen Kausalnachweise kommt es aber laut herrschender Rechtsprechung auch gar nicht an. Denn der Entschädigungsanspruch beruht auf den zusätzlichen Nutzungshandlungen aufgrund gesetzlicher Lizenzen. Seit bald vier Jahren steht diesen unbezweifelbaren Ansprüchen nichts an Zahlungen gegenüber. DOI:10.1391/BBL-Online.20070705-urheberrechtsnovelle