Hörbuch
GEMA-Tarif für Hörbuch-Abhörstationen
12. Juli 2007
Wie der Newsletter des Sortimenter-Ausschusses berichtet, erhebt die GEMA nun auch gegenüber Buchhandlungen einen neuen Vergütungsanspruch. Demnach hat die GEMA einen Tarif für die Musiknutzung u.a. in Hörbuchstationen entworfen und dem Börsenverein angeboten, einen Gesamtvertrag für diesen Tarif abzuschließen.