Hörbuch

GEMA-Tarif für Hörbuch-Abhörstationen

12. Juli 2007
von Börsenblatt
Wie der Newsletter des Sortimenter-Ausschusses berichtet, erhebt die GEMA nun auch gegenüber Buchhandlungen einen neuen Vergütungsanspruch. Demnach hat die GEMA einen Tarif für die Musiknutzung u.a. in Hörbuchstationen entworfen und dem Börsenverein angeboten, einen Gesamtvertrag für diesen Tarif abzuschließen.
Nach dem Entwurf der GEMA fallen je Kopfhörer an einer Hörbuchstation jährlich zehn Euro an, von denen ggf. noch der Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 Prozent abzuziehen wäre (netto acht Euro). Lizenzschuldner wäre die jeweilige Buchhandlung, in der die Hörstation aufgestellt ist. Der Börsenverein hat dem Anliegen zunächst im Grundsatz widersprochen, eine Stellungnahme der GEMA steht derzeit noch aus. DOI:10.1391/BBL-Online.20070712-GEMA