Der baden-württembergische Staatsgerichtshof wies am Donnerstag vergangener Woche einen entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion zurück, da die im Herbst 2006 heftig umstrittenen Pläne der Landesregierung, historisch bedeutende Handschriften auf dem internationalen Antiquariatsmarkt zum Erwerb badischer Kulturgüter zu verkaufen, kein abgeschlossenes Regierungshandeln darstellten. Ein Untersuchungsausschuss wäre deshalb nicht verfassungsgemäß.
Hinweis:
Im Juni-Heft von Aus dem Antiquariat. Zeitschrift für Antiquare und Büchersammler bespricht Bettina Wagner (Bayerische Staatsbibliothek, München) die von Peter Michael Ehrle und Ute Obhof herausgegebene Publikation Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. Bedrohtes Kulturerbe? (AdA NF 5, 2007, S. 226 f.).