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Bundestag überweist Petition wegen Eilverfahren an Bundesregierung

7. August 2007
von Börsenblatt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition von Manfred Plinke (Autorenhaus Verlag) wegen Eilverfahren bei Büchern und Presseerzeugnissen beraten und am 5. Juli beschlossen:
"Die Petition a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz - als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben." In der Begründung des Bundestagsbeschlusses wird die Bundesregierung aufgefordert die Situation für die Betroffenen zu verbessern, denn: "Der Petitionsausschuss hat eine sehr große Anzahl von Petitionen zu dieser Thematik oder auch vergleichbaren Aspekten erhalten und ist hierdurch zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Überprüfung der gegenwärtigen Rechtslage dringend geboten ist. Aus den dargelegten Gründen hält der Petitionsausschuss die vorliegende Petition für geeignet, sie der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz - als Material zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, damit sie in die anzustellenden Überlegungen über einen wirksameren Schutz von Betroffenen in Verfahren von einstweiligen Anordnungen einbezogen werden kann." Manfred Plinke hatte, wie in boersenblatt.net berichtet, vor einem Jahr eine Petition an den Bundestag gerichtet, um das Missbrauchspotenzial bei Eilverfahren einzuschränken, weil an Landgerichten bei Eilverfahren oft nicht hinreichend sorgfältig geprüft wird. Daher wollte er mit der Petition erreichen, dass die zuständigen Gerichte bei Anträgen auf einstweilige Anordnung, die die Presse- und Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) beträfen, insbesondere prüfen sollten, • ob bereits eine Abmahnkorrespondenz vorliegt, • ob Rechtsfähigkeit und Legitimierung des Antragstellers hinreichend nachgewiesen ist, • ob bei redaktionellen Inhalten das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angewendet werden darf, • ob in diesen Fällen nicht stets eine mündliche Verhandlung angesetzt werden soll.